Tönisvorst Mildere Strafen nach „Rentnermord“

Der neu aufgerollte Prozess um den Tod eines 81-Jährigen aus Tönisvorst endete gestern mit Urteilen wegen Raubes mit Todesfolge.

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Am Freitag erging das Urteil im neu aufgerollten Prozess um den gewaltsamen Tod eines 81-jährigen Rentners in St. Tönis. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von bis zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts ging im Urteil nicht von Mord aus.

Vier der Angeklagten wurden wegen Raubes mit Todesfolge zu Jugendstrafen von sechseinhalb bis sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Der fünfte Täter muss wegen besonders schweren Raubes für sechs Jahre ins Gefängnis. Er wurde als Erwachsener verurteilt. Der Richter sprach von einer extrem niederträchtigen Tat. Im Oktober 2014 hatten die Angeklagten dem Rentner aufgelauert und ihn überwältigt, als er Einkäufe aus dem Baumarkt in sein Haus an der Grenzstraße trug. Vier der fünf Täter seien im Haus gewesen, sie beteiligten sich alle an der Misshandlung des Opfers. Der Mann wurde geschlagen, getreten, mit einem Elektroschocker gequält und sein Hals wurde überstreckt. „Die Tat war von ganz hoher krimineller Energie gekennzeichnet”, folgerte der Richter. Die widersprüchlichen Angaben der Angeklagten überzeugten nicht. Wenn man die Einlassungen betrachte, müsse man sich fragen, warum der Rentner überhaupt starb, hieß es in der Urteilsbegründung. Dennoch seien die Geständnisse positiv zu werten.

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Tipp zu dem Überfall von einem Verwandten eines der Angeklagten kam. Demnach sollten 100 000 Euro im Tresor des Mannes liegen. Möglicherweise werde gegen ihn noch vor einer anderen Kammer verhandelt werden. Sicher sei auch, dass alle fünf vom Elektroschocker wussten. Allen sei klar gewesen, dass das Gerät eingesetzt werden sollte. Der Mann sei misshandelt worden, um an den Tresorschlüssel zu gelangen und ihm möglicherweise die Ersparnisse seines ganzen Lebens zu nehmen. Das Geschehen habe sich über 20 Minuten lang hingezogen. Die Tötung sei zuvor aber nicht geplant gewesen. Auch ein billigendes In-Kauf-Nehmen des Todes bestätige sich nicht. Der heute 24-Jährige war zur Tatzeit schon erwachsen. Er hatte versucht, die Verantwortung von sich zu schieben. Er habe im Auto gesessen und Magenschmerzen gehabt. Daher habe er sich nicht vom Tatort entfernen können. „Die Einlassung hat mit der Wahrheit nicht allzu viel zu tun”, kommentierte der Richter. Es sei vielmehr so, dass er zwar nicht in Erscheinung treten, aber dennoch an der Beute partizipieren wollte.

Zwei der Täter waren noch jünger als 18 Jahre. Auf sie musste zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden. Bei zwei weiteren Angeklagten hielt das Gericht sich an die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe. Dennoch müsse man sagen, dass die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe im Fall der heute 23 Jahre alten Madonna R. wenig hilfreich war. Bei ihr habe man das Jugendstrafrecht mit Zweifel angewendet. Die junge Frau aus Bergheim sei keinesfalls „nur das Mädchen, das mitläuft”. Sie habe den Mann mit dem Elektroschocker gequält und Anweisungen erteilt. Der Richter betonte in der Urteilsbegründung erneut, dass es keine rechtswidrigen Vernehmungsmethoden der Polizei gab. Dies hatte die Verteidigung immer wieder bemängelt. Die Staatsanwältin hatte gegen die Jugendlichen die Verhängung von Freiheitsstrafen zwischen acht und neun Jahren wegen Mordes beantragt. Für den Erwachsenen hielt sie eine Haftstrafe von acht Jahren für angemessen. Die Verteidiger dagegen sprachen unter anderem von schwerem Raub, Raub mit Todesfolge sowie versuchtem schwerem Raub. Sie nannten Bewährungsstrafen und Freiheitsstrafen von maximal fünf Jahren als Ziel.