Mit Hausschlüssel erpresst
Zunächst stahl ein 43-jähriger Obdachloser ein Schlüsselbund, dann verlangte er 400 Euro „Finderlohn“.
St. Tönis. Das war schon eine spezielle Mischung von krimineller Energie und Blödheit, die einen Obdachlosen getrieben hat, eine Erpressung zu versuchen. Ort: St. Tönis, Tatzeitpunkt: vergangene Woche mit Abschluss am Sonntag.
Was war geschehen? Der 43-Jährige, der sich mit Gelegenheitsjobs Geld verdient, ging gerade einer solchen Tätigkeit nach: Er verteilte Werbeprospekte. An dem Einfamilienhaus an der Schulstraße in St. Tönis entdeckte er, dass an der Eingangstür ein Schlüssel steckte, daran unter anderem ein ganzer Bund mit Schlüsseln für Büro und Auto.
Der 43-Jährige zog den Schlüssel ab, schrieb einen Zettel, auf dem er die Herausgabe von 400 Euro „Finderlohn“ forderte. „Keine Polizei, keine Tricks, kein Niemand, sonst wird alles nur noch schlimmer“, warnte er. Außerdem legte er Übergabeort und -zeit fest. Allerdings erschien er nicht.
Stattdessen fand der Wohnungsbesitzer, ein 42-jähriger Mann aus St. Tönis, einen weiteren Zettel in seinem Briefkasten. Er solle das Geld in einem Umschlag unter der Fußmatte deponieren, ordnete der Erpresser an. Diesmal erschien er höchstselbst, um das Geld abzuholen. Dabei klickten die Handschellen, der Mann wurde bereits von der Kriminalpolizei erwartet.
Er wurde einem Haftrichter vorgeführt. „Er kann jetzt in der Untersuchungshaft über seine kriminelle Energie nachdenken“, sagt Polizei-Pressesprecher Harald Moyses (Foto). Er lobt zudem, dass sich der Hauseigentümer sofort an die Polizei gewandt hatte. „Das war absolut richtig. Wir haben die entsprechenden Fachleute für derartige Fälle.“
Moyses weist darauf hin, dass die Geschichte noch aus einem anderen Grund glimpflich abgelaufen ist. „Wenn der Mann mit dem Schlüssel in die Wohnung gegangen wäre, gilt das nicht als Einbruch. Bei einem hohen Schaden hat man dann auch noch Pech mit seiner Versicherung.“