Willich Paketbote lässt Pakete mitgehen

Ein 23-jähriger Willicher bestellte Ware per Nachnahme unter falschem Namen, die er dann anschließend einkassierte.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Willich. Manchmal verschwinden Pakete bei der Post. Wenn sie aber in der Tasche des Paketboten landen, nennt sich das Betrug. Im Falle eines 23-jährigen Willichers war es sogar gewerbsmäßiger Betrug, weil er insgesamt 29 Sendungen verschwinden ließ. Dafür musste er sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Mann, der die Taten von Mitte 2013 bis Anfang 2015 begangen hatte, ließ nicht nur einfach Pakete verschwinden. Denn die Sendungen, die er nicht zustellte, hatte er auch selbst bestellt. Dafür hatte er sich Fantasienamen ausgedacht und bestellte in verschiedenen Onlineversandhäusern hochwertige Artikel zu Adressen in seinem Zustellbezirk — unter anderem Krefeld. Damit die Pakete auch versandt wurden, orderte er sie per Nachnahme. „Ich habe die Pakete im Paketzentrum dann einfach nicht gescannt, sondern so in das Auto gelegt und sie dann später in meinen Privatwagen gepackt“, gestand er vor Gericht.

Er orderte unter anderem Computerteile, Handys, Kamerazubehör oder Autohifi-Anlagen, manchmal nur im Wert von wenigen hundert Euro, manchmal im Wert von fast 4000 Euro und verkaufte die meisten Sachen weiter. Insgesamt entstand ein Schaden von mehr als 63 000 Euro. Die Post ersetzte den Absendern die verlorenen Pakete aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen meist nur bis zu einem Wert von 500 Euro. 17 000 Euro musste das Unternehmen trotzdem so für seinen Mitarbeiter ausgeben. Aber irgendwann wurden die internen Postermittler auf ihn aufmerksam und überführten ihn.

In Raten von 300 Euro zahlt der Angeklagte inzwischen den Schaden an die Post zurück. Die restlichen Versender hätten noch keine Ansprüche gegen ihn geltend gemacht. Vielleicht liege die Motivation für seine Taten in seiner Kindheit in ärmlichen Verhältnissen. Er habe nie Geld gehabt sagt der 23-Jährige: Seine Hoffnung, durch das Geld neue Freunde zu finden, habe aber nicht funktioniert.

Inzwischen ist der Mann wieder berufstätig und lebt mit seiner Frau zusammen. Für das Gericht bedurfte es daher keiner großen Überlegungen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.