Tönisvorst Pfarramt: Bisher liegen keine Einwendungen vor

Vorst. Noch bis einschließlich 8. Februar kann sich jedermann zu Plänen für die Vorster Ortsmitte äußern: Im Bebauungsplan Vo-48 „Pfarramt Vorst“ soll auf einer rund 2000 Quadratmeter großen Fläche an der Kuhstraße ein Mehrfamilienhaus mit 17 Wohnungen entstehen, in dem auch das Pfarrbüro untergebracht ist.

Das bestehende Pfarrhaus soll nach dem Umbau vier weitere Wohnungen beherbergen. Damit diese Vorstellungen von Pfarrgemeinde und Gemeinnütziger Wohnungsgesellschaft (GWG) realisiert werden können, muss das Planrecht geändert werden. Bevor das geschieht, haben die Einwohner das Recht, im Rahmen der öffentlichen Planauslegung in die Entwürfe einzusehen.

Die Auslegung findet im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 1 und 2, während der Dienststunden statt: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Während der angegebenen Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplanes eingesehen und erörtert werden. Auch Anregungen können schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Über fristgerecht mitgeteilte Anregungen entscheiden Planungsausschuss beziehungsweise Rat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Bisher wurden noch keine Einwendungen abgegeben, erfuhr die WZ auf Nachfrage. Zwei Personen haben sich die Pläne angesehen. Parallel dazu läuft eine Unterschriftensammlung, die unter anderem mehr Parkplätze fordert. „Die Resonanz ist sehr gut“, so Initiatorin Iris Hansen.

Wer sich den Geltungsbereich des Bebauungsplanes anschauen möchte:

www.toenisvorst.de/de/abt1/amtsblatt/&r2=2017 WD