Allerdings möchte er nicht in südafrikanischer Auslieferungshaft warten, bis deutsche Behörden ihn holen. Ob das einfach umzusetzen ist, muss sich zeigen. „Sobald die Behörden uns signalisieren, dass wir ihn im Zuge unseres Auslieferungsgesuches haben können, gehen wir ihn holen“, sagt Presse-Staatsanwalt Axel Stahl.
Das könne erst nach Abschluss des Verfahrens geschehen. „Dann müssen die Behörden ihn dort so lange festhalten.“ Die Staatsanwaltschaft in Südafrika hat signalisiert, sie würde das Verfahren gerne beenden, da sie von einer Verurteilung nicht überzeugt ist. Nächster Prozess-Termin: 12. Mai.