Kreispolizei Viersen appelliert nach abschreckendem Beispiel Autos nur abgemeldet verkaufen

Kreis Viersen · Viele verkaufen ihr gebrauchtes Auto im angemeldeten Zustand. Vermeintlich ist das bequem. Doch was im schlimmsten Fall passieren kann, zeigt ein Beispiel aus dem Kreis Viersen.

Bevor man sein Auto an eine Privatperson verkauft, sollte man es beim Straßenverkehrsamt abmelden, rät die Polizei aus dem Kreis Viersen.

Foto: Marc Schütz

(msc) Die Kreispolizei Viersen warnt eindringlich davor, ein Auto privat zu verkaufen, das noch angemeldet ist. Ein Fall aus dem Kreis Viersen, der sich kürzlich ereignet hat, macht deutlich, was passieren kann, wenn man das verkaufte Auto nicht abgemeldet an den Käufer übergibt. Dabei ist genau das doch so bequem: Der Gebrauchtwagen, den ich kaufen möchte, ist noch angemeldet, und ich kann ihn direkt mitnehmen und spare mir einen zweiten Weg.

„Für Autokäuferinnen und Autokäufer ist das tatsächlich eine sehr komfortable Sache. Viele Menschen, die ein Auto verkaufen möchten, lassen sich darauf ein, um den Kaufenden entgegenzukommen – und ahnen nicht, in welche Schwierigkeiten sie sich damit bringen können“, sagt eine Sprecherin der Kreispolizeibehörde Viersen und hat ein abschreckendes Beispiel ausgesucht, das sich vor zwei Wochen zugetragen hat: Ein 23-Jähriger lieferte sich eine Verfolgungsfahrt mit der Bundespolizei, durch Kaldenkirchen und Breyell. Sie endete auf einem Acker bei Boisheim mit einem Unfall.

Dem Fahrer werden etliche Vorwürfe gemacht – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und verbotenes Kraftfahrzeugrennen zum Beispiel. Aber auch Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung stehen auf der Liste. Und in dieses Szenario wird nun noch jemand hineingezogen, der von alldem keine Ahnung hatte: der Halter des Fahrzeugs. Denn das hatte der 23-Jährige erst wenige Tage zuvor gekauft – mit dem Versprechen, nur nach Hause zu fahren und am nächsten Tag direkt umzumelden. „Dass in diesem Fall der Verkäufer auch noch kein Geld gesehen hatte, kommt noch oben drauf“, so die Polizeisprecherin.

Für die Schäden, die bei der halsbrecherischen Fahrt entstanden sind, muss die Versicherung des Halters aufkommen – inklusive Höherstufung in den Rabattstufen, also ein finanzieller Verlust, der sich unter Umständen über Jahre auswirkt. Es kann sogar sein, dass die Versicherung in bestimmten Fällen eine Haftung ablehnt.

Doch es muss gar nicht so extrem kommen, so die Polizei. „Immer wieder kommen verzweifelte Menschen zur Wache, die ein Auto angemeldet verkauft haben – und dann Knöllchen für falsches Parken oder Geschwindigkeitsübertretungen bekommen. Auch Tankbetrug kommt immer wieder vor.“ Es gebe tatsächlich Menschen, die gezielt möglichst günstig Autos kaufen, die noch angemeldet sind, um dann damit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu begehen. Oftmals können sie dies über Wochen oder sogar Monate tun. Denn die behördlichen Wege sind lang. Die betroffene Haftpflichtversicherung meldet die Nutzung der Straßenverkehrsbehörde, die schreibt das Fahrzeug aus – und erst, wenn es dann angetroffen wird, kann die Polizei handeln.

(msc)