Prozess: Betrüger will Diakon werden
Zwei St. Töniser wurden wegen Betruges zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten einen Bekannten ausgenutzt.
St. Tönis/Krefeld. Der Prozess vor dem Krefelder Amtsgericht begann mit reichlich Aufregung. Die beiden Angeklagten waren mit ihrer Großfamilie im Gefolge erschienen. Die Beratung mit den Anwälten vor der Verhandlung fiel lauter als gewöhnlich aus.
Im Gerichtssaal herrschte dann Ruhe. In Hemd und Krawatte, mit sorgfältig frisierten Haaren nahmen Christian B. (25) und Josef G. (62) auf der Anklagebank Platz. Der Vorwurf: Betrug in mehreren Fällen. Bereits im Jahr 2009 sollen die beiden Männer aus St. Tönis ihren Bekannten M. zur Eröffnung eines Kontos bei der Volksbank überredet haben. Diesen Bekannten, nach Angaben der Staatsanwaltschaft „von geringem Intellekt“, überredeten die beiden Angeklagten dazu, mehrere Telefonverträge unter seinem Namen abzuschließen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft diente M. beiden als „Werkzeug“ für die Taten.
Bei drei verschiedenen Anbietern unterschrieb M. insgesamt sieben Verträge und erwarb teure Mobiltelefone, die er an die beiden Angeklagten weitergab. Außerdem kaufte er noch zwei Fernseher, die später im Haus der Angeklagten gefunden wurden.
Da das Konto von M. nicht gedeckt war, entstand ein Schaden von mehr als 4000 Euro.
Die Verhandlung am Freitag gegen die beiden einschlägig vorbestraften Männer begann mit einer Überraschung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich im Vorfeld verständigt — beide Angeklagten gestanden. Es mussten keine Zeugen gehört werden. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin blieb allen Beteiligten so ein langer Prozess erspart.
Eine weitere Überraschung war die Aussage von Christian B. Der als Teppichreiniger tätige Vater von drei Kindern, der seinen Lebensunterhalt überwiegend durch Sozialleistungen bestreitet, sagte, er wolle sein Leben in Zukunft nach biblischen Grundsätzen ausrichten und eine Ausbildung zum Diakon beginnen. Ein entsprechendes Schreiben seines Pfarrers hatte er im Gepäck.
Das Gericht gewährte beiden Männern eine letzte Chance und verurteilte Josef G. zu acht Monaten, Christan B. zu 20 Monaten auf Bewährung.
„Für den Fall, dass noch irgendwas passiert, werden sie vier Jahre lang sitzen“, gab der Staatsanwalt Christian B. am Freitag als Warnung mit auf dem Weg. Der 25-Jährige hat nämlich noch eine weitere Bewährungsstrafe wegen Betruges offen. Das Urteil ist rechtskräftig.