Willicher vor Gericht Willicher Arzt soll ohne passende Approbation operiert haben

Willich/Mönchengladbach. · Ein 64-Jähriger aus Willich muss sich vor Gericht verantworten, weil er Schönheitsoperationen vorgenommen haben soll, obwohl er das gar nicht durfte. Der Angeklagte sagt, er habe bei den OPs nur assistiert.

Der Angeklagte soll zwischen 2011 und 2017 eine Vielzahl von Operationen vorgenommen haben. Mit einer Patientin soll er in seiner Wohnung in Willich über den Eingriff gesprochen haben.

Foto: Eva-Maria Geef

Eine Praxisklinik für plastische Chirurgie, die ausschließlich über Empfehlungen läuft und etwa Brustvergrößerungen und Augenlid-Straffungen anbietet. Das Problem: Keiner der beiden Ärzte besitzt die nötige Approbation, um plastische Operationen durchführen zu dürfen. Daher muss sich seit Montag ein 64-Jähriger aus Willich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Er soll laut Anklage zwischen 2011 und 2017 eigenverantwortlich eine Vielzahl von Eingriffen durchgeführt haben. Über seinen Verteidiger lässt der in Kuba geborene Angeklagte erklären, dass er die Operationen nicht eigenverantwortlich durchgeführt, sondern dabei nur assistiert habe. Er habe in Florida eine Universität sowie eine Medizinschule in Mexiko besucht und anschließend in den USA als Chirurg gearbeitet. Deutsch sei seine vierte Sprache und die, die er am schlechtesten spreche, daher habe er in Deutschland keine Lizenz beantragt.

Der gesondert verfolgte M. habe die Räumlichkeiten angemietet, Operationsbestecke sowie Implantate bezogen, die OP-Berichte geschrieben sowie Nachbehandlungen durchgeführt. Der teilweise auf Mallorca lebende Angeklagte aus Willich sei zu den Operationen eingeflogen, habe pro Brust-OP etwa 1000 Euro, für eine Augenlid-Straffung 200 Euro erhalten. Einige der zumeist weiblichen Patienten habe er im Freundeskreis akquiriert, diesen erklärt, dass die Operationen von M. vorgenommen würden.

M., dessen Verfahren vorläufig eingestellt wurde, belastet den Angeklagten schwer: Dieser habe operiert, er habe sich um Licht und das Anreichen der Instrumente gekümmert. Die Männer hätten sich bei einer Fortbildung kennengelernt. Die Frage, ob er in Deutschland operieren dürfe, habe er dem 64-Jährigen nie gestellt. Die Praxis von M. wurde im Zuge der Ermittlungen nach einer Durchsuchung der Praxisräume im Jahr 2017 geschlossen, da „eklatante Verstöße wie eine ungeeignete Raumnutzung und die nicht-sachgemäße Lagerung von Betäubungsmitteln“ festgestellt wurden.

Laut einer Narkose-Krankenschwester sei der Angeklagte bei allem, was über eine Fettabsaugung hinausging, grundsätzlich der Operateur gewesen. Die Frau, die die Anklagen seinerzeit ins Rollen brachte, sagte am Montag ebenfalls als Zeugin aus: Ihr sei der Angeklagte von Bekannten empfohlen worden, sie habe den Eingriff in seiner Wohnung in Willich besprochen. Erst danach sei die Kommunikation über M. erfolgt. Für sie sei der Angeklagte der Haupt-Operateur gewesen, M. der Assistent. Nach ihrer Brustverkleinerung kam es zu einer schweren Wundheilungsstörung, weswegen sie in einer anderen Klinik notoperiert werden musste.

Der Prozess wird am 17. September fortgesetzt, bis zum 8. Oktober sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt.