Prozess Bierkrug-Schlag auf Schiefbahner Oktoberfest kann nicht nachgewiesen werden

Schiefbahn/Krefeld. · Den zwei Angeklagten aus Willich (26 und 28 Jahre alt) droht keine Strafe. Die Aussagen des Opfers konnten sie nicht eindeutig als Angreifer identifizieren.

Beim Schiefbahner Oktoberfest im Jahr 2017 kam es zu einer Schlägerei, bei der ein 50-Jähriger aus Essen verletzt wurde. Noch heute hat er Narben im Gesicht. Wie sich der Streit aber genau zugetragen hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Ein 28-Jähriger aus Willich wurde daher freigesprochen; im Fall eines 26-jährigen Willichers kam es zur Einstellung des Verfahrens.

Im September 2017 war es auf dem Schiefbahner Oktoberfest zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 26-jährigen Willicher und dem 50-jährigen Mann aus Essen gekommen. Laut Anklageschrift habe der Jüngere dem Älteren im Bereich des Toilettenwagens dessen Hut abgenommen und sich damit ins Festzelt begeben. Der andere sei ihm gefolgt und habe versucht, den Hut zurück zu bekommen. Bei der dadurch entstandenen Rangelei kam der Jüngere zu Fall und stürzte auf eine Festzelt-Bank, auf welcher neben anderen Personen auch sein Bekannter, nämlich der 28-jährige Angeklagte, saß. Dieser habe sich nach dem Vorfall dem Essener genähert und ihm einen leeren Bierkrug auf den Kopf geschlagen. Anschließend sollen beide Beschuldigte den am Boden liegenden Mann geschlagen und getreten haben. Der Angegriffene erlitt multiple Schnittwunden im Gesicht und am Ohr.

Der 28-Jährige bestritt allerdings vehement, den Essener mit einem Bierkrug attackiert zu haben. „Es stimmt, dass mein Bekannter zu Fall kam und auf die Bank stürzte. Wer den anderen Mann, mit dem er eine Auseinandersetzung hatte, im Anschluss mit dem Krug geschlagen hat, weiß ich nicht“, erklärte er. Er sei es jedenfalls nicht gewesen. Auch mit den anschließenden Tritten und Schlägen gegen den am Boden liegenden Mann habe er nichts zu tun. „Und ich ebenfalls nicht“, erklärte der 26-jährige Beschuldigte.

Der Geschädigte erklärte im Zeugenstand, dass der 28-Jährige seiner Ansicht nach der Angreifer gewesen sei. „Nach dem Schlag mit dem Krug bin ich kurz weggedriftet“, ergänzte der Essener. Als er zu sich gekommen sei, habe er gespürt, dass er getreten werde. Und er meine, diese Tritte seien von den beiden angeklagten Willichern ausgeführt worden. Direkt gesehen habe er das aber nicht.

Bei der Beschreibung der vorausgegangenen Auseinandersetzung unterschieden sich seine Version und die des 26-jährigen Beschuldigten deutlich. Letzterer sagte aus, der Disput habe im Toilettenwagen, in dem sich beide „Kontrahenten“ gleichzeitig aufhielten, begonnen: „Wir haben uns ein bisschen gekabbelt, dann geschubst und ich habe ihm den Hut abgenommen.“ Der 50-Jährige erzählte indes, dass im Innenraum noch nichts gewesen sei. Der andere habe vielmehr vor ihm den Wagen verlassen, draußen auf ihn gewartet, ihn dort „völlig grundlos“ geschlagen und ihm anschließend den Hut weggenommen.

Die geladenen Zeugen konnten auch kein Licht ins Dunkel bringen, da sie nur Teile des Streits gesehen hatten. So hatte keiner mitbekommen, ob die Rangelei in oder vor dem Toilettenwagen ihren Anfang nahm. Zudem konnte keiner den 28-Jährigen als denjenigen identifizieren, der mit dem Bierkrug zugeschlagen hatte. Vielmehr stimmten die Beschreibungen des Täters nicht mit dem Aussehen sowie der Kleidung des Beschuldigten überein, die dieser beim Oktoberfest im September 2017 getragen hatte.

Aufgrund dieser Tatsachen entschied sich der Richter, den 28-Jährigen freizusprechen und das Verfahren gegen den zwei Jahre jüngeren Beschuldigten einzustellen, da er dessen Aussage, er habe den Geschädigten weder geschlagen noch getreten, Glauben schenkte.