Tönisvorst Stadt Tönisvorst ist 157 Flüchtlinge im Minus
Bezirksregierung Arnsberg hat neue Größenordnungen von Aufnahmequoten mitgeteilt.
Tönisvorst. Wieder etwas Neues in Sachen Zuweisung der Flüchtlinge. Gab es bislang nur eine Quote, die die Städte und Gemeinden in NRW bei der Aufnahme von Asylbewerbern zu erfüllen hatten, gibt es jetzt offenbar zwei. Bürgermeister Thomas Goßen unterrichtete den Hauptausschuss über den neuesten Stand der Dinge.
Danach orientiert sich das Land beziehungsweise die zuständige Bezirksregierung bei den anerkannten Flüchtlingen jetzt an der neuen Ausländerwohnsitzregelung.
Wohl zur Förderung einer nachhaltigen Integration müssen anerkannte Flüchtlinge nunmehr noch gesondert innerhalb des Landes für einen Zeitraum von grundsätzlich drei Jahren zugewiesen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmetatbestände.
Was heißt das? „Dass es jetzt zwei Quoten geben wird, die normale und eine neue, mit der ab sofort die anerkannten Flüchtlinge verteilt werden“, antwortete der Bürgermeister auf erste Fragen. Die beiden Systeme würden parallel laufen. Für Tönisvorst bedeute dies nach dem heutigen Stand, dass man bei der normalen Aufnahme derzeit noch ein Minus von 104 Personen habe, außerdem bei den anerkannten Flüchtlingen jetzt ein Minus von 53 Personen. Den Hauptgrund dieser Neuregelung sieht Thomas Goßen darin, dass dadurch städtische Kommunen und Ballungsräume, die große Probleme bei der Unterbringung hätten, beispielsweise Duisburg, Essen oder Wuppertal, etwas entlastet und vor allem Kommunen in den ländlichen Regionen belastet würden.
Bürgermeister Thomas Goßen über die Neuregelung der Bezirksregierung
Bürgermeister Goßen sprach erneut davon, dass man seit einiger Zeit mit der Bezirksregierung Arnsberg gut zusammen arbeite. Allerdings weiche die Landesbehörde jetzt keinen Millimeter von dieser Neuregelung ab. Goßen: „Die festgelegte Größenordnung ist mit Arnsberg nicht verhandelbar.“
Tönisvorst arbeitet weiter intensiv daran, fehlende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Insofern würde die Bezirksregierung noch einen kurzen Aufschub gewähren. Allerdings fehle es noch zur neuen gesetzlichen Regelung an den Durchführungsbestimmungen. So blieben im Hauptausschuss einige Fragen offen.
„Kann es denn sein, dass jetzt wieder verstärkt, wenn es keine andere Unterbringungsmöglichkeiten gibt, die neuen und die anerkannten Flüchtlinge nach wie vor unter einem Dach leben? Das hat doch mit einer Integration gar nichts zu tun“, sagte beispielsweise Marcus Thienenkamp (FDP). „Ja, das kann passieren“, antwortete der Bürgermeister.
Goßen teilte noch mit, dass zukünftig vor allem die Kommunen, die zentrale Erstaufnahme-Einrichtungen hätten, massiv belastet würden. Denn auch auf diese Kommunen komme jetzt ebenfalls noch die zweite Quote mit den anerkannten Flüchtlingen dazu.