Tönisvorst Steht Verlauf der Gas-Trasse schon fest?
Peter Joppen schlägt Alarm: Es werde offenkundig mit Grundstückseigentümern verhandelt, obwohl das Verfahren noch läuft.
Tönisvorst. Es soll eine neue Erdgasfernleitung gebaut werden. Davon ist auch die Stadt Tönisvorst betroffen, denn ein Teil der 215 Kilometer langen Trasse von Lichtenbusch bei Aachen bis nach Legden im Kreis Borken verläuft über das Tönisvorster Stadtgebiet. Vier Streckenvarianten für das Projekt „Zeelink“ stehen hier zur Auswahl, das Genehmigungsverfahren ist mit der öffentlichen Auslegung der Pläne bis einschließlich 17. Oktober angelaufen. Doch Peter Joppen, Landwirt aus Vorst, hat den Verdacht, dass von Seiten des Unternehmens längst Nägel mit Köpfen gemacht werden.
Es würden schon Grundstücksverträge ausgehandelt, so Joppen: „Ein Eigentümer hat bereits unterschrieben.“ Er selbst ist Pächter von betroffenen Flächen, die sich westlich der Gewebegebiets Tempelshof/Höhenhöfe befinden. Die favorisierte Trasse solle offenbar in einem großen Bogen um die Gewerbeflächen herum am Modellflugplatz vorbei in Richtung Kreisverkehr an der Markant-Tankstelle führen. Bei den betroffenen Eigentümern und Pächtern werde der Eindruck erweckt, dass die Stadt diese Variante favorisiert.
Bürgermeister Thomas Goßen weist dies zurück. „Diesen Trassenverlauf wollen wir grundsätzlich nicht“, betont er. Favorisiert werde vielmehr eine Bündelung entlang der Grenze zu Krefeld. Nur 2,5 Kilometer davon würde über Tönisvorster Gebiet verlaufen. Bei einem Verlauf westlich der Gewerbegebiete sieht die Stadt einen drohenden Verlust von wichtigen grünen Räumen sowie von Erweiterungsflächen für das Gewerbegebiet.
Laut Peter Joppen kann der Boden nach Fertigstellung der Gasleitung zwar weiter beackert werden, verliert aber an Qualität. Deshalb sind Entschädigungen vorgesehen — allerdings mit teils schwierigen Abrechnungsverfahren. Der CDU-Bundestagabgeordnete Uwe Schummer hatte kürzlich bei einem Gespräch mit betroffenen Landwirten in Willich erklärt, es müsse bundesweit einheitliche Entschädigungsregelungen geben. Die Bayerische Landesregierung habe dafür ein Modell erarbeitet, in Nordrhein-Westfalen ist so etwas noch nicht vorgesehen. WD