Todesfall bei Schützenfest 2009 vor Gericht - fahrlässige Tötung oder tragischer Unfall
Willich. War es fahrlässige Tötung oder ein tragischer Unfall, die im Jahr 2009 zum Tod eines 40-jährigen Gladbachers am letzten Tag des ASV Schützenfestes führte?
Dieser Frage ging das Amtsgericht Krefeld am Mittwoch nach, wo eine 50-jährige Krefelder Schaustellerin der fahrlässigen Tötung angeklagt war.
Sie wollte kurz nach ein Uhr nach der traditionellen Mallorca-Schlagerparty ihren Transporter vom Kirmesplatz fahren, als einer der Besucher unter ihren Hänger geriet, der breiter als das Zugfahrzeug war. Der Mann wurde mitgeschleift und erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen: Leber- und Milzriss.
War es so, wie die Schaustellerin sagt. "Ich habe in einer Schlange gewartet, bis ich vom Platz fahren konnte, bin nur ein kleines Stück vorgerückt und dabei muss es passiert sein." Das Unglück habe sie erst bemerkt, als Zeugen an ihre Tür klopften.
Die hatten zusammen mit dem Opfer das Fest verlassen und sagen hingegen, dass das Gespann "deutlich zu schnell" und "ganz nah an uns vorbei" gefahren ist. "Wenn ich nicht einen Schritt zur Seite gemacht hätte, wäre ich auch überfahren worden", sagte eine der Frauen. "Ich bin Schütze in Willich, ich habe ihn eingeladen", sagte sein Arbeitskollege.
Davon, dass das Opfer zuviel getrunken habe - immerhin ermittelte man im Krankenhaus 2,38 Promille - und deswegen vor den Hänger getorkelt sei, hatte keiner etwas bemerkt. "Ich habe sechs Jahre mit ihm zusammen gearbeitet", sagte der Willicher Schütze mit belegter Stimme, "und kannte ihn ziemlich gut."
Andere Besucher des Festes, ein Willicher Ehepaar bestätigen, dass die Schaustellerin zu schnell war. "Wir waren empört", sagte der Mann. "Ich habe dem Auto wüste Beschimpfungen hinterher gerufen", sagte die Frau. "Ich wusste, dass gleich etwas passiert. So rücksichtslos wie die gefahren ist." Eine Mitarbeiterin der Angeklagten hingegen bestätigt die Aussage ihrer Chefin, die immer wieder betont, dass sie mehr als 30 Jahren unfallfrei mit solchen Fahrzeugen unterwegs sei.
Zur Klärung der Schuldfrage trägt der Verkehrssachverständige bei. Wäre das Opfer - wie es sich aus dem geringen Überstand des Hängers ergibt - nur an der Schulter berührt worden, wäre er nicht so vollständig überfahren worden. Die Geschwindigkeit habe maximal 8,4 bis 11 Kilometer pro Stunde betragen - lediglich doppelt so schnell wie ein Fußgänger. "Der Mann muss vor den Hänger getreten sein. Warum auch immer." Er vermutetet, dass sich der Weg an der Unfallstelle verengt habe und er den nachfolgenden Hänger nicht bemerkt habe.
Das Gericht verurteilt die Schaustellerin zu 90 Tagessätzen á 30 Euro. "Der Vorwurf der Fahrlässigkeit ist nicht groß", sagt der Richter, "aber er besteht." Auf einem Schützenfest müsse sie mit alkoholisierten Menschen rechnen und so langsam wie die Fußgänger fahren oder das Fahrzeug von Begleitpersonen sichern lassen. "Bei diesem Vorfall spielte die Tragik eine große Rolle", sagt der Richter weiter. "Deswegen wäre eine Freiheitsstrafe nicht angemessen." Der Anwalt der Angeklagten kündigt an, dass seine Mandantin im Berufung gehen werde.