Behandlung verweigert
Nach einem Bericht unserer Redaktion über ein Ärgernis einer 82-Jährige mit ihrer Hausärztin, bekam die Rentnerin jetzt Post von ihrer Krefelder Hausärztin. Sie sieht das Vertrauensverhältnis zu der alten Dame aus St. Tönis gestört und möchte sie zukünftig nicht mehr behandeln.
St. Tönis/Krefeld. Vor zwei Wochen hatte sich Barbara Schiehs aus St. Tönis über ihre Ärztin geärgert. Damals musste sie für einen Stempel in ihrem AOK-Bonuscheckheft fünf Euro bezahlen. Die Ärztin hatte seinerzeit argumentiert, die Bescheinigung auszustellen, sei eine private Leistung auf Wunsch der Patientin. Dafür müsse deshalb gezahlt werden, das stehe auch in der Gebührenordnung für Ärzte.
Nach einem Bericht unserer Redaktion über diesen Fall hat die 82-jährige Rentnerin jetzt Post von ihrer Krefelder Hausärztin, Martina Haas, bekommen: "In diesem Brief ist von einem gestörten Vertrauenverhältnis zwischen Arzt und Patient die Rede", sagt Barbara Schiehs. Kurz gesagt: Die Ärztin wolle sie nicht mehr behandeln.
Die Rentnerin ist empört. Seit über 30 Jahren ist sie Patientin in der Praxis, seit sechs Jahren ist Martina Haas ihre Ärztin. Jetzt wird sich Barbara Schiehs wohl oder übel einen neuen Hausarzt suchen müssen. "Manche Ärzte denken anscheinend, dass sie sich alles herausnehmen können", glaubt sie.
Die 82-Jährige hat mit ihrer Einschätzung Recht - zumindest in diesem speziellen Fall . "Ein Arzt kann und darf die Behandlung eines Patienten verweigern, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist", erklärt Dirk Schulenburg, Justiziar der Ärztekammer Nordrhein. Das sei zwar nicht schön, aber sowohl laut Berufsordnung, als auch laut Bundesmantelvertrag zulässig.