Bundestagswahl 2025 im Kreis Viersen Tönisvorst verschickt Wahlunterlagen doppelt

Tönisvorst · Bei den Vorbereitungen auf die Bundestagswahl am 23. Februar ist es in der Stadt Tönisvorst im Kreis Viersen zu Fehlern beim Versand der Wahlunterlagen gekommen. Bürger erhielten Wahlscheine gleich doppelt. Zweimal wählen dürfen sie deshalb aber nicht.

Stimmzettel und Umschlag für Wahlberechtigte im Kreis Viersen, die sich für die Briefwahl entschieden haben (Symbolbild).

Foto: Birgitta Ronge

(biro) Beim Versand der Wahlunterlagen für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar ist es in der Stadt Tönisvorst zu Fehlern gekommen. So hatten einige Auslandsdeutsche, also Tönisvorster, die überwiegend im Ausland leben, und 19 Briefwähler Unterlagen erhalten, auf denen auf dem Wahlschein, aber nicht auf dem Stimmzettel, oberhalb des Briefkopfs Europawahl und nicht Bundestagswahl stand. Die Stimmzettel für die Wahl seien korrekt und vollständig gültig, hieß es von der Stadt Tönisvorst, die in den sozialen Medien darüber informierte, die Betroffenen anschrieb, auf den Druckfehler hinwies und daraufhin neue Wahlunterlagen verschickte.

Doch es gibt ein weiteres Problem: „Leider ist es am vergangenen Wochenende in einzelnen Fällen zu einer doppelten Übersendung von Wahlunterlagen gekommen“, teilte die Stadt nun mit. Aufgrund eines Druckfehlers habe die Stadt am Sonntag, 9. Februar, einen erneuten Druck der Unterlagen veranlasst; durch den hohen Zeitdruck sei es in rund 1000 Fällen zu einem Mehrfachdruck von Wahlscheinen und Stimmzetteln gekommen, „von denen trotz überwiegender manueller Korrektur eine unbekannte Zahl per Post versandt wurde“.

Wer nun doppelte Wahlunterlagen erhalten hat, kann nach Angaben der Stadt einen der identischen Wahlscheine nutzen. Der zweite Wahlschein muss vernichtet werden, Bürgerinnen und Bürger können die überzähligen Dokumente auch der Stadt zurückgeben – entweder per Post oder persönlich während der Öffnungszeiten des Wahlbüros an der Bahnstraße 10 in St. Tönis.

Zweimal wählen kann man mit den Unterlagen übrigens nicht: Würde man am Wahltag doppelte Wahlscheine und Stimmzettel entdecken, würde man diese anhand der identischen Wahlscheinnummern herausfiltern. Den Versuch sollten Bürger erst gar nicht unternehmen. „Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden“, heißt es von der Stadt.

In Tönisvorst gibt es
24 250 Wahlberechtigte

Insgesamt gibt es in Tönisvorst rund 24 250 Wahlberechtigte. Die Briefwahl ist beliebt, laut Stadt sind inzwischen (Stand: 14. Februar) schon 7800 Briefwahlanträge eingegangen. Wer überzählige Unterlagen zurückbringen oder die Briefwahl persönlich beantragen möchte, kann das Wahlbüro aufsuchen. Geöffnet ist das Wahlbüro montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr.