Unfallursache: War’s Alkohol oder ein Ast?
Ein Crash im Neersener Kreuz vor über einem Jahr beschäftigte jetzt das Gericht. Angeklagt: Eine Frau aus Köln.
Neersen. Die Faktenlage ist eindeutig: Eine 30-jährige Frau aus Köln baut im Autobahnkreuz Neersen einen Unfall. Die herbeigerufene Polizei der Wache Rheydt stellt Alkohol im Atem der Frau fest, eine Blutprobe ergibt 0,8 Promille. Die Frau muss ihren Führerschein abgeben.
Die juristische Bewertung erweist sich dennoch als problematisch. Die Frau erklärt nämlich später, ihr sei etwas in die Scheibe geflogen und sie habe deshalb das Steuer verrissen, sei dann mit dem Cadillac Escalade in die Leitplanke und gegen ein anderes Auto geprallt. Was bedeuten würde: Nicht der Alkoholkonsum war ursächlich für den Unfall verantwortlich, sondern eben das unbekannte Flugobjekt in der Scheibe.
Mittlerweile ist es die dritte Verhandlung in dieser Sache, der eigentliche Vorfall datiert vom August 2010. Zwar haben die Polizisten ausgesagt, an der Scheibe sei kein Schaden zu erkennen gewesen. Aber auf den Fotos, die die Beamten selbst vor Ort gemacht hatten, ist — bei entsprechender Vergrößerung — ein Schaden zu erkennen. Der könne eigentlich nur von einem stumpfen Gegenstand kommen, etwa einem Ast oder einem Vogel, erklärt der Gutachter. Untypisch sei trotzdem, dass die Frau daraufhin das Lenkrad Richtung Leitplanke verrissen habe.
Ausschließen könne er allerdings nicht, dass es sich so abgespielt habe, wie die Frau es geschildert habe, sagt der Gutachter. Er war erst eingeschaltet worden, nachdem der Ehemann der Angeklagten die Polizeifotos vergrößert und auf die Beschädigungen in der Scheibe hingewiesen hatte.
Beide Polizisten können sich nicht erinnern, dass die Kölnerin auf die Schäden in der Scheibe hingewiesen hätte. „Ich hätte das ins Protokoll aufgenommen“, sagt einer der Beamten. Seine Kollegin betont, dass die Angeklagte nicht erzählt hatte, ihr sei etwas gegen die Scheibe geflogen.
Der genaue Hergang ist nicht zu klären, es gilt schließlich der Grundsatz „In dubio pro reo“ — im Zweifel für den Angeklagten — die Frau wird freigesprochen. Allerdings nur was die Verursachung des Unfalls und den damit verbundenen Vorwurf der Körperverletzung angeht. Dafür, dass sie sich nach der Familienfeier in St. Tönis unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzte, muss sie zahlen: 500 Euro. Den Führerschein besitzt sie mittlerweile wieder, er war insgesamt sieben Monate weg. Bei dem Strafmaß habe auch die Länge des Verfahrens eine Rolle gespielt, betont die vorsitzende Richterin. Angesichts ihrer familiären Verhältnisse habe sie auf Ratenzahlung verzichtet, sagt die Kölnerin. Zwar arbeitet die gelernte Konzertpianistin und Mutter dreier Kinder (zwei, vier und acht Jahre) derzeit nicht, möglicherweise kann ihr Mann, der als Investmentbanker tätig war, ihr aus der „Notlage“ helfen.