Nach Rodungsmaßnahmen Nabu kritisiert den Gehölzschnitt durch Straßen NRW
Willich. · Der Landesbetrieb verteidigt die Rodungsmaßnahmen am Neersener Kreuz und in Schiefbahn.
Der Anblick bricht manch einem das Herz: gefällte Bäume, geschredderte Äste, zerstörter Lebensraum. In Willich beklagen etliche Bürger derzeit die Rodungsmaßnahmen am Autobahnkreuz Neersen und am Park&Ride-Parkplatz an der Korschenbroicher Straße in Schiefbahn. Beide Orte fallen durch extreme Abholzungen ins Auge.
Es ist ein Umstand, den auch der nordrhein-westfälische Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) bedauert – und das nicht nur in diesen beiden Fällen. „Es wird mehr getan, als notwendig ist, um die Straßenverkehrssicherung zu gewährleisten“, ist sich Birgit Königs, Biologin und Sprecherin beim Nabu NRW sicher. „Es wird einfach zu großflächig gearbeitet, wobei auch viele gesunde Bäume gefällt werden. Die entnommene Menge ist nicht mehr mit der Verkehrssicherheitspflicht zu begründen.“ Die Maßnahmen könnten ihrer Meinung nach naturschonender umgesetzt werden. „Die derzeitige Vorgehensweise ist für den Klimaschutz kontraproduktiv“, sagt Königs.
Das für Gehölzflächen an Autobahnen und Landesstraßen zuständige Landesamt Straßen NRW verweist indes darauf, dass es sich bei seinem Vorgehen an das von Land und Bund vorgegebene Regelwerk zur Baumpflege halte. Der unmittelbare Straßenrand muss laut den Vorgaben frei gehalten werden. Danach ist eine selektive Durchforstung vorgesehen, bei der kranke und geschädigte Bäume entfernt werden sollen. Der Gehölzschnitt an Straßen stehe immer wieder in der Kritik, heißt es beispielsweise auch auf der Internetseite des NRW-Umweltministeriums: „Bürgerinnen und Bürger bemängeln den – ihrer Meinung nach – oft rigiden Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns. Für die Verantwortlichen steht aber die Verkehrssicherheit an erster Stelle.“
Die seit Jahren geführten Gespräche mit Straßen NRW hätten bislang keinerlei Ergebnisse gebracht und seien darum laut Nabu NRW inzwischen eingestellt worden. Artenschutz und Umwelt stünden nicht im Fokus der Verkehrssicherheit, bedauert Königs. Die Organisation frage sich zudem, wie geschult die Subunternehmen seien, die oftmals für Straßen NRW die Arbeiten vor Ort ausführen würden. In den vergangenen Jahren habe der Umfang der Maßnahmen nämlich deutlich zugenommen.
Im Landesbetrieb Straßen NRW sieht man dies nicht so. „Es handelt sich um ganz normale Maßnahmen“, sagt Frank Eilermann, der bei Straßen NRW für die Grundsatzarbeiten der Gehölzpflege zuständig ist. „Sie werden ausgeschrieben und von Fachunternehmen aus dem Bereich des Landschaftsbaus ausgeführt.“ Eilermann spricht von einer guten Zusammenarbeit mit dem Nabu NRW. Zudem sei alles mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen abgestimmt; diese sei über die Maßnahmen informiert wurden. An welchen Stellen und wie viele Bäume insgesamt gefällt werden sollen, konnte er jedoch nicht sagen.
Eilermann betont allerdings, dass sich die Maßnahme am Park&Ride-Parkplatz Schiefbahn nicht in der Zuständigkeit von Straßen NRW befinde. Das ist etwas unverständlich – denn wie der Kreis Viersen bestätigt, handelt sich um die Straßenmeisterei Meerbusch, die dort im Einsatz war, und die gehört ebenfalls dem Landesbetrieb Straßen NRW an.
Königs vom Nabu hofft, dass sich die Bürger geschädigter Stellen melden. Zudem würde es helfen, wenn die Bürger die Landtagsabgeordneten auf diese Problematik ansprechen, damit daraus ein politisches Thema entstehe und Richtlinien sowie deren Einhaltung zugunsten des Arten- und Umweltschutzes verschärft würden. „Wenn Bürger Sorge haben, dass gegen Arten- und Naturschutzrecht verstoßen wird, können sie sich bei uns melden. Wir gehen dem nach und schauen, ob Verstöße vorliegen“, informiert die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Viersen.
Laut Auskunft der Naturschutzbehörde hat Straßen NRW keine der in Willich durchgeführten Maßnahmen bei ihnen angekündigt oder sie darüber informiert. Dafür besteht auch keine gesetzliche Vorgabe. „Es handelt sich um eine Landesbehörde, die an Recht und Gesetz gebunden ist, und wir verlassen uns darauf, dass die Behörden geltendes Recht beachten“, informiert die Naturschutzbehörde. Sie greift erst ein, wenn Meldungen vorliegen, dass dies womöglich nicht der Fall ist.