Vauth: Staatsanwältin will 433 Untreue-Fälle nachweisen

Vor zwei Wochen hatte die Kammer in einer Zwischenbilanz nur einen der Vorwürfe als nachweisbar bezeichnet.

Foto: Dirk Jochmann

Tönisvorst/Krefeld. Vor dem Krefelder Landgericht wurde gestern die Verhandlung gegen Lothar und Jessica Vauth fortgesetzt. Während des vorangegangenen Prozesstages hatte die Kammer eine Zwischenbilanz gezogen und festgestellt, dass sie in den Fremdgelder-Fällen eine Verurteilungswahrscheinlichkeit sehe, nicht aber — bis auf eine Ausnahme — in den über 900 Untreue-Vorwürfen. Dem widersprach gestern die Staatsanwältin. Nach gründlicher Prüfung seien ihrer Ansicht nach immerhin 433 Veruntreuungs-Fälle mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 500 000 Euro nachweisbar.

Im Anschluss trat eine 54-jährige Steuerberaterin in den Zeugenstand. Sie beziehungsweise ihr Büro war nach dem Ausscheiden des Ehepaars Vauth aus der Sozietät im Februar 2009 von zwei der verbliebenen Partner engagiert worden. Konkret fertigte sie die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2007 an, wobei es damit keine Probleme gab, weil „die Buchhaltung fertig war und alle notwendigen Unterlagen vom zuvor beauftragten Steuerbüro überreicht wurden“. Wesentlich unübersichtlicher seien die Unterlagen aus 2008 gewesen. Geldbewegungen — egal welcher Art — hätten schlecht zugeordnet werden können. Nachweise, von welchem Partner welche Summen von den Geschäftskonten abgehoben oder eingezahlt worden waren, seien nicht vorhanden gewesen. Die verbliebenen Gesellschafter hätten dann „etwas Licht ins Dunkel bringen können“. Und so sei man davon ausgegangen, dass beispielsweise hohe Barentnahmen, die keinem anderen zugeordnet werden konnten, Lothar Vauth getätigt haben musste. Zudem bestätigte die Steuerberaterin, dass sich die Kapitalkonten aller Gesellschafter, besonders aber das von Lothar Vauth, ständig im Minus befunden hätten; im Jahr 2008 habe letzteres ein Minus von etwa 500 000 Euro aufgewiesen.

Der Prozess wird am 30. August, 10 Uhr, fortgesetzt. sst