Wahlkampf: Ärger um rechte Parolen

Ein Plakat mit einem rassistischen Slogan an der Jahn-Sportanlage sorgt für Ärger. Die Stadt will es nicht abhängen.

Tönisvorst. Erst traute er seinen Augen nicht, dann war er stocksauer: Als der St. Töniser Kurt W. Fruhen vor ein paar Tagen am Eingang der Jahn-Sportanlage vorbeikam, bemerkte er dort ein Wahlkampfplakat der rechtsradikalen NPD. Als er näher kam, las er diesen Slogan und war betroffen.

„Geld für Oma statt für Sinti und Roma“, stand dort. Fruhen griff zur Kamera und lichtete das Plakat ab. „Das ist für meine Begriffe rassistisch“, sagte er. Dann packte er die Fotos in eine Mail und schickte sie zur Stadtverwaltung. „Handelt es sich bei dieser Aussage um Rassismus oder Volksverhetzung?“

Mit dieser Frage konfrontierte er die Stadtverwaltung. Die Antwort kam wenige Tage später von Ralf Tillmanns, Jurist bei der Verwaltung. „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich in diesen Plakaten kein strafbares Verhalten zu erkennen vermag, sondern lediglich eine Meinungsäußerung im Wahlkampf“, lautete dessen Stellungnahme.

Allerdings räumt der Jurist ein, dass „diese Äußerung durchaus befremdlich ist.“ Dennoch sehe er keine Rechtsgrundlage für ein „Einschreiten gegen diese Plakataktion einer zur Bundestagswahl zugelassenen Partei“. Auch diese habe für die Plakatierung in Tönisvorst die erforderliche Sondernutzungserlaubnis beantragt und auch bekommen.

„Enttäuscht“, sei er von dieser Reaktion, erklärt dazu Kurt W. Fruhen. Und wird deutlicher: „Stellen Sie sich mal vor, da hätte anstelle von Sinti das Wort „Juden“ gestanden. Was glauben Sie, wie schnell das Plakat abgehängt worden wäre.“ Was ihn empöre, sei nicht zuletzt die Tatsache, dass da eine ganz Gruppe Menschen konkret angesprochen werde.

Die Einschätzung des Stadt-Juristen wird unterdessen auch nicht überall geteilt. „Bei einer Demonstration in Bochum ist ein solches Plakat hochgehalten worden“, sagt Willy Theveßen, Sprecher der Mönchengladbacher Polizei. Die ist in diesem Fall zuständig, weil dort die Abteilung Staatsschutz ansässig ist. In Bochum sei das Plakat sichergestellt worden. Außerdem sei eine Anzeige wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung erstattet worden.

Einen ähnlichen Fall habe es auch bereits in Berlin gegeben. „Eine abschließende juristische Würdigung steht noch aus“, erklärt Theveßen. Er empfiehlt, Anzeige zu erstatten und darauf zu verweisen, dass der Staatsschutz zuständig sei.

Kurt W. Fruhen sieht sich bestätigt. Allerdings ist er sich nicht sicher, ob er Anzeige erstatten wird.