Weg für neuen Discounter bald frei?

Damit in Vorst ein Supermarkt eröffnen kann, muss der Planungsausschuss morgen das Einzelhandelskonzept kippen.

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Vorst. Schon längst hätte an der Anrather Straße ein Discounter aufmachen können — wenn es nicht dieses Einzelhandelskonzept gegeben hätte. Es weist einen zentralen Versorgungsbereich für den Stadtteil St. Tönis, aber auch für Vorst aus. Weil aber der geplante Standort Anrather Straße außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt, verweigerte die Bezirksregierung die Genehmigung. Da aber alle den Discounter an dieser Stelle wünschen, liegt es jetzt an den Mitgliedern des Planungsausschusses, die Voraussetzungen dafür neu zu schaffen, sprich das Einzelhandelskonzept für Vorst zu kippen.

Vor einem Jahr, am 29. Juni 2017, wurde das Zentrenkonzept der Stadt Tönisvorst beschlossen. Es sieht vor, dass nur in einem genau festgelegten Innenstadtbereich Einzelhandel in den wichtigsten Segmenten stattfinden darf. Für den Stadtteil St. Tönis ging es darum, den Innenstadtkern rund um die Fußgängerzone Hochstraße zu stärken. Damit wurde aber auch beschlossen, die Pläne von Edeka am Maysweg neben Lidl einen Lebensmittelmarkt zu errichten, nicht zuzulassen. Die Discounter Lidl, Penny und Aldi haben Bestandschutz, als Neuansiedlung wären sie aber nicht mehr genehmigungsfähig.

Schon vor einem Jahr meldete die Bezirksregierung Bedenken an, auch für das wesentlich kleinere Vorst ebenfalls einen zentralen Versorgungsbereich auszuweisen. Trotz des geringes Bestands an Einzelhandel wurde für Vorst ein zentraler Versorgungsbereich beschlossen. Die Verwaltung argumentierte, es solle eine perspektivische Entwicklung ermöglicht werden, die im Zusammenhang mit den Neubauten in Vorst-Nord, um Haus Brempt und an der Johannes-Stadtfeld-Straße zu sehen sei.

Bis jetzt gibt es außer dem Wochenmarkt und einem Obst- und Gemüsestand auf dem Volksbank-Parkplatz für die Nahversorgung nur den Rewe-Markt an der Kempener Straße, am nördlichen Ortsausgang gelegen. Zur Verbesserung der Versorgung wurde von den Vorstern, vor allem im südlichen Teil, ein Lebensmittel-Discounter gewünscht. Weil im zentralen Versorgungsbereich kein ausreichend großer Standort zur Verfügung steht, sollte ein solcher Discounter-Markt an der Anrather Straße errichtet werden. Dies wurde vom Planungsausschuss und der Verwaltung unterstützt.

Der vorgesehene Standort ist Am Böntscheshof an der Anrather Straße. Dafür muss der städtische Flächennutzungsplan Vo-47 geändert werden. Aus der Wohnbaufläche müsste ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Nahversorgung umgewandelt werden. Voraussetzung für die Änderung ist die Zustimmung der Landesplaner bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Aus Sicht der Verwaltung wäre die Änderung zustimmungsfähig. Aber die Bezirksregierung sah das anders. Sie weist auf den unauflösbaren Widerspruch zwischen den städtebaulichen Zielaussagen des Einzelhandelskonzeptes und der Ansiedlung außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs hin. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lässt die inhaltliche Bewertung außen vor und empfiehlt, den zentralen Versorgungsbereich für Vorst aufzuheben und so den Widerspruch aufzulösen. hb