Willch: Gericht weist Kerkhoffs Antrag ab

Der Priester wollte, dass die Kinder beim Prozess selbst aussagen müssen.

Johannesburg/Willich. Ein Gericht in Johannesburg hat einen Antrag von Georg Kerkhoff (51) abgewiesen, mit dem er versucht hatte, Einblick in die vertraulichen Notizen einer Sozialarbeiterin zu nehmen. Sie sollte beurteilen, ob die Kinder, die der katholische Priester missbraucht haben soll (die WZ berichtete), selbst vor Gericht aussagen müssen oder dort vertreten werden. Zudem wollte sich Kerkhoff Zutritt zur "Teddy-Bear-Klinik" verschaffen, in der die vermeintlichen Opfer psychologisch betreut werden.

Der Antrag hatte den Beginn des Gerichtsverfahren im "Brits Regional Court" seit über einem Jahr verhindert, schreibt die Johannesburger Zeitung "The Citizen". Der frühere Pfarrer in Kempen und Nettetal war der Meinung, dass die vertraulichen Notizen an ihn herausgegeben werden müssten, da sie zum Beweismaterial gehörten. Und das Beweismaterial müsse ihm, aufgrund zweier gerichtlicher Verfügungen, ausgehändigt werden.

Mit seinem Antrag habe Kerkhoff zu verhindern versucht, dass ein Vermittler als Stellvertreter für die Kinder vor Gericht auftritt. Laut "The Citizen" möchte er, dass die Kinder selbst öffentlich aussagen. Außerdem plane Kerkhoff, die Aussagen der Sozialarbeiterin zu attackieren, um noch vor der Gerichtsverhandlung beweisen zu können, dass die Behauptungen der fünf Kinder "weder sachkundig noch zulässig" sind.

Richter Brian Southwood begründete die Zurückweisung des Antrags damit, dass die Notizen nicht zu den Beweismitteln zählten. Zudem weigere sich die Sozialarbeiterin, einen Einblick in ihre Unterlagen zu gewähren, da sie der Schweigepflicht unterliegt. Außerdem sei es ungewöhnlich, dass sich ein Gericht bei zehn- oder elfjährigen Zeugen gegen den Einsatz eines Vermittlers entscheide. Es sei aber Kerkhoffs gutes Recht gewesen, einen Einspruch gegen den Einsatz eines Vermittlers zu erheben.

Georg Kerkhoff wird vorgeworfen, sich Kindern bei einem Kommunion-Camp unsittlich genähert zu haben. Die Eltern hatten daraufhin Anzeige erstattet. Zu den Vorwürfen hat er sich noch immer nicht geäußert. emai