Willich: Am Klapptor - Ausbau nicht zu empfehlen
Soll der Wekelner Straßenzug für den Verkehr frei gegeben werden? Aachener Ingenieurbüro verwirft geprüfte Varianten.
Willich. Soll der Straßenzug "Am Klapptor-Klein Kempen" in Wekeln für den Verkehr geöffnet werden? Das Aachener Ingenieurbüro Richter-Richard kommt nach Untersuchungen zu einem eindeutigen Ergebnis: "Der Ausbau kann für keine der beiden untersuchten Varianten empfohlen werden." Jochen Richard stellte die Ergebnisse seines Gutachtens jetzt im Planungsausschuss vor. Er gab zu verstehen: "Druck ist da - die Frage ist nur, ob wir den Deckel draufmachen oder den Stöpsel ziehen sollen."
Sein Büro hatte zwei Varianten untersucht: Variante 1 geht von einem Ausbau der Straße aus, wobei Begegnungsverkehre sich auf die zu bauenden Ausweichbuchten beschränken würden. Das Aachener Ingenieurbüro rechnet für diesen Fall mit rund 2600 Pkw pro Tag - zurzeit werden dort 200 bis 300 Fahrzeuge an einem Tag registriert.
"Das Nebenstraßennetz auszubauen um das Hauptstraßennetz zu entlasten, macht keinen Sinn", so Richard. "Die Ergebnisse sind eindeutig, wie man damit umgeht, ist eine andere Frage."
Die Politik wollte sich jetzt noch nicht festlegen. Das hatte die CDU gleich zu Beginn der Diskussion zu verstehen gegeben. "Wäre die geplante nördliche Umgehungsstraße in Schiefbahn dann überflüssig?", wollte Lothar Grau (SPD) wissen. "Das haben wir nicht untersucht", gab Richard zu verstehen. Grau stellte auch diese Frage: "Wenn die Nordumgehung käme, würde die Öffnung des Straßenzuges "Am Klapptor-Klein Kempen" noch Sinn machen? Johannes Bäumges (CDU) machte "Bedarf für einen Diagonalverkehr" aus. Es besteht also noch Beratungsbedarf.
Die Verwaltung hatte drei mögliche Lösungen vorgeschlagen: Variante 1 wäre eine bloße Beschilderung, wonach der Verkehr nur für Anlieger und für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben wird. Eine Absperrung ist hier nicht vorgesehen. Die Varianten 2 und 3 sehen im Kern Sperrungen vor. Anlieger kämen entweder über Niederheide oder über Wekeln zu ihrem Anwesen.