Drogenprävention in Willich CDU fordert Aussagen zu vorgeschriebenen Cannabis-Schutzzonen

Willich · Der Schutz der Jugend müsse Priorität haben.

Anbau und Konsum von Cannabis sind nun erlaubt. Die CDU fordert, die im Gesetz festgeschriebenen Schutzzonen in Willich umzusetzen.

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(svs) Es zählt zu den emotionalsten Themen in der Politik dieser Tage: das neue Cannabisgesetz. Es sieht eine generelle Legalisierung vor, verlangt aber Schutzzonen um sensible Bereiche wie Schulen, Kitas oder Seniorenheime. Die Willicher CDU hat nun eine Anfrage an die Stadtverwaltung hinsichtlich der Umsetzung gestellt.

„Wir erwarten konkrete Maßnahmen“, sagt Barbara Jäschke, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. „Zum einen müssen die Schutzbereiche bekannt und kenntlich gemacht werden. Zum anderen ist die Frage zu klären, wie, wann und von wem die Einhaltung des Verbotes zum Schutz unserer Kinder gewährleistet wird“, fordert sie weiter. Das Gesetz sei in Kraft, damit auch die Schutzbereiche. „Unabhängig davon, wie man zum neuen Cannabisgesetz steht, gilt es doch, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen“, merkt Jäschke an. Ärzteverbände, Richter und Polizei hätten im Gesetzgebungsverfahren auf die Gefährdungen hingewiesen. „Es ist unsere Pflicht, auf die Folgen von Cannabiskonsum unter 18 Jahren hinzuweisen und davor zu warnen“, sagt Jäschke. Die Folgen des Cannabiskonsums für Kinder und Jugendliche seien kaum absehbar und oft begleitet durch Schulabbruch und gesellschaftlichen Absturz. „Das Gesetz ermöglicht den öffentlichen Cannabiskonsum, es verbietet ihn aber auch in bestimmten Bereichen. Das muss auch umgesetzt werden, sofort.“ Befürworter der Legalisierung halten dem entgegen, dass auch der Konsum von Alkohol mindestens ebenso starke Auswirkungen habe. Wichtiger als Schutzzonen und Prohibition sei Aufklärung. Dessen ungeachtet sieht das Gesetz besagte Schutzzonen vor: In Paragraf 5 werden Konsumverbote ausgesprochen: jeweils 100 Meter – also in Sichtweite – um Schulen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderspielplätze, öffentlich zugängliche Sportstätten, Fußgängerzonen (zwischen 7 und 18 Uhr), Altenheime und Besitztümern von Anbauvereinigungen herum. Die zuständige Beigeordnete Sarah Bünstorf beantwortete die Anfrage abwiegelnd. „Das Problem ist, dass das Gesetz sehr kurzfristig kam. Aktuell gibt es noch gar keine Regelungen zur Zuständigkeit. Ob Ordnungsdienste oder Polizei für die Überwachung zuständig sind, muss auf Landesebene geklärt werden“, sagt sie.

(svs)