Willich: Überflieger im Drogenbereich
Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch gegen ein räuberisches Trio aus Willich mehrjährige Haftstrafen gefordert.
<strong>Willich. Vor der 1. Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts ist am Mittwoch die Beweisaufnahme gegen zwei in Willich wohnende Türken sowie einen Iraker abgeschlossen worden. Dem 19 bis 21 Jahre alten Terzett werden Kauf und Handel mit Marihuana und Kokain sowie Raub, räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Trio war angesichts der drückenden Beweislast durch die als Zeugen auftretenden Geschädigten weitgehend geständig. In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt für den Angeklagten H. zweieinhalb, für Ö. vier Jahre und acht Monate sowie für Y. fünf Jahre und fünf Monate Freiheitsentzug.
Die Taten sollen zwischen 2005 und 2007 passiert sein. Der Staatsanwalt: "Die Angeklagten waren in Willich und Schiefbahn die Überflieger im Drogenbereich, bauten Drohkulissen auf und gingen dabei ihren kleinen Dealern und Verkäufern an den Kragen. Sobald sie irgendwo auftauchten, fürchteten junge Menschen um ihre Gesundheit, da Ö., Y. und H. ein Angstklima schürten." Dabei seien sie in hohem Maße mit krimineller Energie vorgegangen: "Wer nicht zahlte, bekam mit Faustschlägen und Fußtritten eine Abreibung."
Im Januar 2006 schlug H. einen Passanten so krankenhausreif, dass ihm später acht Titanplatten im Kopf implantiert werden mussten. Das Opfer trat als Nebenkläger auf. Sein Anwalt: "Angst war danach sein ständiger Begleiter." Er habe sogar den Wohnort gewechselt. Wiedergutmachung hätten die Täter nicht geleistet. "Dazu waren Sie zu feige." Stattdessen seien sie nach Holland zum Drogenkauf gefahren. Den Ersatz von vier Zähnen könne sein Mandant bis heute nicht bezahlen.
Der Verteidiger von Y. erklärte, die Aggressionsbereitschaft seines Mandanten sei in der Kindheit nicht erkannt, folglich auch nicht behandelt worden: "Er strebt jetzt eine professionelle Therapie an, um von den Drogen runter zu kommen." Er beantragte eine "angemessene Strafe" von zwei Jahren und elf Monaten.
Geschockt über das beantragte Strafmaß war die Verteidigerin von Ö: "Ein gewerbsmäßiger Handel mit Drogen ist ihm nicht nachzuweisen. Er hat Mittäter genannt. Das wirkt sich strafmildernd aus." Der Anwalt von H. forderte ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Schädliche Neigungen seien nicht mehr zu erwarten. Er habe in der Zwischenzeit sein Fachabitur abgelegt und wolle bald das Studium zum Betriebsmanager beginnen.
Die Urteilsverkündung ist am 13.Dezember.