Willich Willicher greift Vater mit Mistgabel an

Das Gericht wies den psychisch kranken 23-Jährigen in eine Klinik ein.

Willich. Ein Mann aus Willich soll seinen Vater mit der Mistgabel angegriffen und seiner Mutter durch Schläge eine Gehirnerschütterung zugefügt haben. Das Krefelder Landgericht hat gestern in einem Sicherungsverfahren seine dauerhafte Unterbringung angeordnet. Der 23-Jährige ist aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig.

Wie schon oft zuvor sei der gemeinsame Sohn ohne erkennbaren Grund aggressiv geworden, sagte die Mutter des 23-Jährigen. Im Juli vergangenen Jahres habe er ihr erst mit der Faust auf die Schulter geschlagen und ihr dann seinen Zeigefinger fest in das Auge gedrückt. Der Vater sei dazwischen gegangen, um sie zu schützen. Dadurch sei der Vater ins Visier des jungen Mannes geraten. Der habe sich die auf dem Pferdehof stehende Mistgabel gegriffen und sei auf seinen Vater zugelaufen. „Er hat mehrmals in seine Richtung gestochen”, sagte die Zeugin. Und das sei nicht nur leicht gewesen, sondern „mit Schmackes”, fügte sie hinzu. Zum Glück habe ihr Ehemann noch im letzten Moment ausweichen können, es seien aber nur wenige Zentimeter gewesen.

Der Vater des Angeklagten bestätigte die Aussage der Mutter über den Vorfall. „Uns geht es nicht um Bestrafung, sondern um Hilfe“, sagte er.

Der Beschuldigte gab an, er habe seine Mutter nicht bewusst, sondern möglicherweise beim Gestikulieren ohne böse Absicht verletzt. Die von ihr geschilderten Verletzungen habe es nicht gegeben. Der Angriff mit der Mistgabel sei erfunden worden. Auch einen weiteren Vorfall, bei dem er einen Elektromotor in eine Tüte gesteckt und die Frau damit geschlagen haben soll, dementierte er.

Die Zeugin appellierte an das Gericht, dem 23-Jährigen zu helfen. Er brauche dringend ärztliche Behandlung und müsse dazu gebracht werden, seine Medikamente zu nehmen. Er begehe die Taten nicht, weil er böse, sondern weil er krank sei.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Unterbringung des 23-Jährigen anzuordnen. BL