Absicherung für Blinde Marktplatz wird barrierefrei
Willich · Menschen mit Seheinschränkungen konnten bisher beim Schlendern über den Marktplatz nass werden. Künftig wird das Fontänenfeld von einem Noppenstreifen umschlossen.
(jbu) Gerade in den Sommermonaten fühlen sich viele Willicher auf dem 2019 eröffneten Marktplatz in Alt-Willich sichtlich wohl: keine Autos, herrliche Kulisse, viele Sitzmöglichkeit, plätscherndes Wasser. Bisher aber galt das nicht für alle von ihnen, denn an Barrierefreiheit hatte die Stadt bei der Umgestaltung offenbar nicht gedacht. Immer wieder beschwerten sich Menschen mit Seheinschränkungen, dass es für sie keinerlei Anhaltspunkte zur Fortbewegung gebe. Insbesondere rund um das schicke Fontänenfeld sei das problematisch, manch einer beklagte, schon häufiger nass geworden zu sein, wenn das Wasser ohne Vorwarnung aus dem Boden schoss.
Feuchte Überraschungen soll es künftig nicht mehr geben. Am Mittwoch haben die Bauarbeiten für einen 60 Zentimeter breiten Noppenstreifen um das Fontänenfeld herum – leicht verspätet – begonnen. Das Leitsystem vergrößert das Feld und verfügt über Unterbrechungen auf jeder Seite auf der Spurbreite eines Rollators, damit Menschen mit Geheinschränkung nicht zusätzlich ausgebremst werden. Im Rahmen der Arbeiten werden dann auch gleich einige „Gewährleistungsarbeiten“ an der gesamten Anlage, so Iveta Andres vom zuständigen Geschäftsbereich Landschaft und Straßen, miterledigt.
Dass der Noppenstreifen nachträglich verbaut wird, das hatte der Stadtrat im März dieses Jahres beschlossen. Allerdings offenbar nicht ganz ohne einen freundlichen Schubser des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW. Noch im Oktober 2021 hatten die Fraktionen im Planungsausschuss (mit Gegenstimmen der Grünen und Enthaltungen der SPD) eine solche Hilfe für Blinde und Menschen mit Seheinschränkung nämlich abgelehnt. Doch dann fragte das Landesministerium bei der Stadt Willich nach, warum bei der Umgestaltung des Marktplatzes auf einen Noppenstreifen verzichtet worden sei. Barrierefreiheit sei schließlich eine Voraussetzung für die bereitgestellten Fördergelder. Es stellte in Aussicht, Gelder zurückzufordern, wenn die Stadt nicht nachbessere.