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Wohnheim hinterm Bahnhof

Planung: Ein privater Investor soll das Gebäude errichten. Das ist für die Stadt billiger.

Anrath/Willich. In Anrath wird ein neues Übergangswohnheim gebaut. Das entschied der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten. Für den Neubau ist das Grundstück Jakob-Krebs-Straße136 vorgesehen.

Der Hintergrund: Die Stadt hat die bisherigen Übergangs-Unterkünfte an der Gladbacher Straße in Schiefbahn auf Empfehlung der Politik "entwidmet". Soll heißen: Sie sind nicht mehr sanierungsfähig und werden abgerissen. Die Grundstücke können anschließend vermarktet werden.

Als Ersatz muss deshalb ein anderes Gebäude her. Die Stadt rechnet mit Kosten von rund 1,5Millionen Euro für den Bau eines neuen Wohnheims. Es soll am Ortsausgang von Anrath rechts hinter der Bahn auf städtischen Grund entstehen. Dort befindet sich bereits ein Flüchtlingswohnheim.

Um die Stadt finanziell zu entlasten, will sie die Baumaßnahme nicht selbst in die Hand nehmen, sondern als "public private partnership" (PPP) durchführen: Ein Investor - die Firma Durst, die schon das Feuerwehrhaus Clörath errichtet hat - baut das Haus, und die Stadt mietet es für 9891Euro im Monat (zuzüglich Nebenkosten) über 20 Jahre an. Danach geht die Immobilie in den Besitz der Stadt über.

"Unter Berücksichtigung aller Finanzierungsrisiken, also Vorfinanzierung, Bereitstellung, Zinssicherung, ist diese Variante die wirtschaftlich günstigste," hatte Kämmerer Theo Eckelboom den Ausschuss wissen lassen.

In Willich wird kein "kommunaler Petitionsausschuss" eingerichtet - auch das entschied der Haupt- und Finanzausschuss. Allerdings sollen die Beziehungen oder eventuelle Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Rathaus genau beobachtet werden. In einem Jahr soll die Verwaltung dann dazu einen Bericht vorlegen.

Die Willicher SPD hatte ursprünglich die Einrichtung eines Petitionsausschusses beantragt, weil seit dem 1. November das "Bürokratieabbaugesetz II" gilt. Danach gibt es für die Bürger keine Möglichkeit mehr, bei einer Auseinandersetzung mit den städtischen Behörden, etwa bei einem abgelehnten Bauantrag, ein "förmliches Widerspruchsverfahren" einzuleiten. Widersprüche sind nur noch über ein Gerichtsverfahren möglich.

Die Verwaltung erklärte in der Sitzung, dass es in Willich aber einen Zusatz in den Rechtsbehelfsbelehrungen gibt: Darin rät die Verwaltung den Bürgern, vor Erhebung einer Klage die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter persönlich anzusprechen: "In vielen Fällen können so sicher etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben werden" - so der Wortlaut. Mit diesem Vorgehen waren die Politiker aller Parteien einverstanden und wollen die Erfahrungswerte jetzt abwarten.