Landarztquote kommt in NRW Arzt werden – auch ohne ein Einser-Abi

Düsseldorf · Das Land NRW führt die Landarztquote ein. Die Idee: Es werden nicht mehr nur Bewerber mit Einser-Abitur zum Medizinstudium zugelassen. Doch es drohen hohe Vertragsstrafen bei Nichterfüllung.

Zwei Medizinstudenten üben sich in der Blutentnahme.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Was die medizinische Versorgung mit Hausärzten betrifft, lesen sich die vom NRW-Gesundheitsministerium zusammengetragenen Zahlen dramatisch: Rund 6400 der etwa 11.500 Ärzte, die in NRW in der hausärztlichen Versorgung tätig sind, sind älter als 55 Jahre. Allein 2016 schieden mehr als 450 Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung aus. Im selben Jahr gab es aber nur 200 Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin. Und: Von den wenigen Allgemeinmedizinern lassen sich nur wenige in den ländlichen Regionen nieder. Um hier gegenzusteuern, wird jetzt die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) im vergangenen Jahr angekündigte Landarztquote umgesetzt.

Die Idee: Es werden nicht mehr nur Bewerber mit Einser-Abitur zum Medizinstudium zugelassen. Eine Chance bekommen auch Abiturienten mit schlechteren Noten, wenn sie sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung in einer unterversorgten Region zu praktizieren. 170 Studienplätze werden ab dem Wintersemester 2019/20 (145 für das Wintersemester und 45 für das folgende Sommersemester) nach speziellen Kriterien vergeben.

Und zwar nach einem zweistufigen Auswahlverfahren: In einem ersten Schritt werden Vorleistungen der Bewerber bewertet. Dabei zählt die Abiturnote aber nur noch 30 Prozent, ein zu absolvierender Test wird mit weiteren 30 Prozent gewichtet. Und eine bereits absolvierte praktische Berufsausbildung macht weitere 40 Prozent bei der Gewichtung aus. So wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Von dieser Rangliste werden dann doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch ins Landeszentrum für Gesundheit in Bochum eingeladen. Die dabei besser abschneidende Hälfte hat dann einen Studienplatz sicher, die übrigen können sich weiterhin im üblichen Verfahren um einen Medizinstudienplatz bewerben.

Allerdings gehen die im Bewerbungsverfahren erfolgreichen Kandidaten auch eine durchaus weitreichende Verpflichtung ein. Sie müssen sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss des Studiums eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren. Und: Danach müssen sie für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in einer unterverorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in NRW tätig werden. Andernfalls droht ihnen eine Vertragsstrafe von 250 000 Euro.

Opposition lässt kein gutes Haar an den Regierungsplänen

Gesundheitsminister Laumann weiß, dass auch diese Maßnahme ihre Zeit dauert, erst in zehn Jahren kommen die demnächst beginnenden Studierenden in der (Land-) Praxis an. Aber Versäumnisse der Vergangenheit seien nun mal nicht so schnell zu reparieren, sagt der CDU-Politiker. Und verweist auf weitere Schritte, wie er dem Hausärztemangel zu Leibe rücken will. Etwa dadurch, dass älteren Krankenhausärzten der Quereinstieg auf eine Position als Hausarzt erleichtert wird. Und dass zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen werden. Mit Blick auf die Landarztquote verweist Laumann stolz darauf, dass NRW bei diesem Thema eine Vorreiterrolle einnehme.

Die Opposition sieht das freilich ganz anders. Für Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, bewegt sich das Vorhaben auf rechtlich dünnem Eis, da Abiturientinnen und Abiturienten bereits in jungem Alter auf einen bestimmten Berufsweg festgelegt werden sollen und ansonsten mit hohen Vertragsstrafen bedroht werden. „Mit Anfang 20 oder noch jünger weiß niemand, wie sein Berufsleben viele Jahre später aussehen wird.“

Mehrdad Mostofizadeh, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, kritisiert noch etwas anderes: „Dass die berufliche Erfahrung beim Bewerbungsverfahren mit einer so hohen und starren Quote von 40 Prozent gewichtet wird, ist bedenklich.“ Damit werde Abiturienten ohne berufliche Erfahrung trotz klarem Bekenntnis, Landarzt werden zu wollen, der Zugang erheblich erschwert. So konterkariere die Landesregierung ihr eigenes Ziel. Auch Mostofizadeh hält es für „unverantwortlich, dass junge Menschen eine langfristig bindende Entscheidung treffen müssen, deren Folgen sie noch nicht klar abschätzen können. Insbesondere, weil sie sich bei Nichterfüllung Strafen in Höhe von 250.000 Euro aussetzen“.