Einigung im Vermittlungsausschuss Digitalpakt - Bald ist Geld für Schulen da

Düsseldorf · Eine Einigung im Vermittlungsausschuss steht unmittelbar bevor. 200 Millionen Euro Bundesgeld gibt es für NRW ab Sommer.

 Insgesamt soll NRW rund eine Milliarde Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Schulen bekommen.

Insgesamt soll NRW rund eine Milliarde Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Schulen bekommen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Seit 2016 ist der Digitalpakt mit Bundesgeld für die Digitalisierung von Schulen im Gespräch, drei Jahre später steht er nun endlich vor dem Abschluss: Vom kommenden Schuljahr an dürfte über fünf Jahre jeweils rund 200 Millionen Euro an Bundesgeld in die NRW-Schulen für die „Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ wie WLAN, Computer und digitale Lerninhalte fließen. Insgesamt bedeutet das für NRW rund eine Milliarde Euro Zuschuss, bundesweit fließen insgesamt fünf Milliarden Euro.

Am Mittwochabend soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit breiter Mehrheit eine Empfehlung an beide Kammern abgeben, hieß es am Dienstag in Verhandlungskreisen in Berlin. Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen über eine umstrittene Grundgesetzänderung.

Die NRW-Regierung will dem von einer Arbeitsgruppe ausgehandelten Kompromiss zustimmen: „Da Nordrhein-Westfalen den Kompromiss auch durch den Ministerpräsidenten persönlich verhandelt und zum Erfolg geführt hat, stimmen wir natürlich zu“, sagte gestern NRW-Regierungssprecher Christian Wiermer. „Unser Ziel ist erreicht: Das Geld des Digitalpakts kommt schnell in die Schulen, ohne dass die Grundarchitektur des Grundgesetzes verschoben wird. Der Bildungsföderalismus bleibt erhalten.“

Vermittlungsergebnis braucht Zwei-Drittel-Mehrheit.

Im Kern geht es darum, ob und unter welchen Bedingungen das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufgehoben werden kann und der Bund den Ländern und Kommunen Mittel für Schulen, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr geben darf. Geld also für originäre Landes- und kommunale Aufgaben.

Der Bundestag hatte einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung beschlossen, die Länder das aber im Bundesrat im Dezember abgelehnt, weil sie zu starke Eingriffe in ihre Zuständigkeiten fürchteten und von einer 50-Prozent-Betiligungsklausel für künftige Bundesfinanzierungen überrascht wurden. Das Vermittlungsergebnis braucht nun am Mittwochabend eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

In Verhandlungen war zuletzt noch strittig, welche Rechte der Bund bekommen solle, um die Verwendung von Bundesgeld zu kontrollieren, wie es in Verhandlungskreisen weiter hieß. Der Bund soll von den Ländern entsprechende Berichte und Akten anfordern können. Außer in Fragen der Bildung sollen Bundesvertreter zudem in den Ländern Erhebungen vornehmen dürfen. Hintergrund ist die Kritik des Bundes, dass Länder in der Vergangenheit immer wieder Bundesmittel falsch eingesetzt hätten. Weiter vorgesehen ist, dass Länder keine eigenen Mittel streichen dürfen, sobald Bundesgeld fließt. Eine feste Quote soll es jetzt dafür nicht mehr geben.