Im Totschlagprozess um eine in einer Gefriertruhe aufbewahrte Leiche muss der Angeklagte auch mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen. Darauf hat der Vorsitzende Richter Christoph Meiring zum Prozessauftakt am Landgericht Bielefeld hingewiesen.
Hintergrund ist eine schriftliche Erklärung des 40-jährigen Angeklagten, die er einem psychiatrischen Gutachter bei einem Untersuchungsgespräch überreicht hatte. Darin ist die Rede davon, dass das Opfer nach einer Rangelei zuerst am Boden gelegen habe. Da habe der Mann noch gelebt. Daraufhin habe er an die Konsequenzen gedacht und den 62-Jährigen mit dem Akku eines Fahrrades totgeschlagen.
Damit könnte das Mordmerkmal der Verdeckung erfüllt sein, erklärte Meiring. Weil das Gutachten des forensischen Psychiaters am ersten Prozesstag noch nicht vorlag, kündigte der Anwalt des Angeklagten an, dass sich sein Mandant vorerst nicht zur Anklage äußern werde.
Fund in Gefriertruhe
Ermittler hatten im Oktober 2024 in der Wohnung des polnischen Staatsangehörigen im ostwestfälischen Verl 14 tiefgefrorenen Leichenteile entdeckt. Todesursache war laut Obduktion ein Schädelhirntrauma durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Dem Fund war ein Streit unter mehreren Männern aus der Trinkerszene an einem Bahnhofsgebäude vorausgegangen. Ein Zeuge hatte gehört, dass es bei dem Wortwechsel um ein Tötungsdelikt ging.
Einer Polizeistreife hatte der Angeklagte emotionslos eingestanden, dass sie in seiner Wohnung eine Leiche finden würde. Dabei handelte es sich um einen zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr vermissten 62-Jährigen. In der vermüllten Wohnung wurde die Polizei dann wie angekündigt fündig.
Verteidiger überrascht
Der Verteidiger des 40-Jährigen zeigte sich am ersten Prozesstag von der Entwicklung überrascht. Sein Mandant hatte bislang von einem Blackout gesprochen und angegeben, dass er keine Erinnerung an die Tat habe.
Da das Gutachten des Experten bisher nicht vorlag, wurde der Psychiater als Zeuge vernommen. Er berichtete von seinen Gesprächen mit dem Angeklagten und dessen zum Teil wirren Ausführungen zur Tat und bisherigem Leben. Demnach beklagte der Angeklagte fehlende Hilfen, erzählte von einem Suizidversuch, Alpträumen und finanziellen Problemen. Seit er im Gefängnis sei, fühlte er sich erleichtert. Dort bleiben wolle er aber nicht.
In dem Papier schilderte er ausführlich, wie die Leiche drei Tage lang im Blut in seiner Wohnung lag. Dann habe er sie gewaschen, zerteilt und eingefroren. Die Kleidung habe er verbrannt. Am Tattag habe er viel getrunken und das spätere Opfer auf dem Heimweg von einem Kumpel mit zu sich nach Hause eingeladen.
Bis April hat das Landgericht zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt.
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