Mögliche Rodung im Hambacher Forst: RWE will Urteil abwarten
Münster/Kerpen. Im Streit um den Braunkohleabbau im Hambacher Forst ist RWE unter bestimmten Bedingungen bereit, nicht vor Mitte Oktober mit der Rodung zu beginnen. Der Energiekonzern RWE hat nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben.
Darin sei erklärt worden, die Entscheidung der Richter über die Rechtmäßigkeit der Rodungen abzuwarten. Längstens wolle RWE demnach aber bis zum 14. Oktober warten, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.
Das Gericht hatte nach eigenen Angaben nach einer solchen Zusage gefragt, weil es verhindern will, dass im Hambacher Forst schon vor dem Beschluss Fakten geschaffen werden. Nach bisheriger Lage hätte RWE schon ab dem 1. Oktober mit dem Abholzen beginnen können - ob das Gericht bis dahin entschieden hat oder nicht.
Die Richter in Münster müssen in dem Eilverfahren entscheiden, ob RWE für den Braunkohleabbau mehr als 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes abholzen darf. Der Umweltverband BUND will das per vorläufigem Rechtsschutz verhindern. Die Richter in der Vorinstanz hatten sich der Sichtweise des BUND nicht angeschlossen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln verstößt die geplante Rodung nicht gegen europäisches Naturschutzrecht. dpa