21-Jähriger darf Waffen besitzen
Das Gericht hat das Verbot befristet.
Mönchengladbach. Am Dienstag hat ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem Vergleich geendet. Ein 21-jähriger Mönchengladbacher hat dort gegen das Waffenbesitzverbot geklagt, das gegen ihn vom Polizeipräsidium Mönchengladbach im September 2008 verhängt worden war.
Weil der Kläger und vier weitere Jugendliche vor zwei Jahren im Venner Busch öffentlich mit Farbgewehren, sogenannten Gotcha-Waffen, geschossen hatten und damit ein Risiko, vor allem für dort spielende Kinder, darstellten, verbot das Polizeipräsidium den Besitz von Waffen und erstatteten Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz.
Die sichergestellten Gotcha-Gewehre hätten zwar das so genannte F-Zeichen in einem Fünfeck gehabt, wonach sie von Personen über 18 Jahren gekauft werden dürfen. Die Benutzung sei jedoch lediglich auf privaten Geländen erlaubt und das Mitführen in der Öffentlichkeit auch nur mit Waffenschein.
"Zuvor wurde bereits ein Jugendstrafverfahren gegen den 21-Jährigen eingestellt", erklärt Gerd-Ulrich Kapteina vom Verwaltungsgericht. "Im jetzigen Verfahren einigte sich das Gericht mit dem Kläger auf einen Vergleich. Das Waffenbesitzverbot wurde bis Dienstag befristet, so dass auch kein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt."
So erhält der junge Mann keinen Eintrag ins Führungszeugnis wegen des Waffenbesitzverbotes und darf in Zukunft weiterhin die legalen Gotcha-Waffen im privaten Raum nutzen.