Alexianer Tönisvorst klagen gegen Geriatrie in Süchteln
Auch andere Kliniken können gegen die Bescheide des NRW-Gesundheitsministeriums vorgehen.
Kreis Viersen. Die Krankenhauspolitik im Kreis Viersen bleibt spannend: Im Dezember hatte St. Irmgardis als eines von drei Krankenhäusern im Versorgungsgebiet Kreis Viersen — Krefeld — Mönchengladbach — Rheinkreis Neuss den Zuschlag für eine altersmedizinische Fachabteilung mit 60 Betten erhalten. Vorgestern nun hat die Alexianer Tönisvorst GmbH Rechtsmittel gegen den Bescheid des NRW-Gesundheitsministeriums eingelegt. Nach Informationen unserer Zeitung sind Widersprüche weiterer Krankenhäuser aus der Region zu erwarten.
Der Geschäftsführer der Alexianer, Michael Wilke, teilte mit: „Wir haben Widerspruch beim Ministerium gegen den Negativ-Bescheid für Tönisvorst eingelegt, und wir haben eine Konkurrentenschutzklage gegen den Positivbescheid von Süchteln erhoben. Beides haben wir am Dienstag fristgerecht eingereicht.“
Zu den Gründen sagte Wilke weiter: „Wir hätten uns gewünscht, dass man ein gemeinsames Konzept für den Kreis Viersen erarbeitet, aber das war leider nicht mit allen Beteiligten möglich.“ Der Widerspruch und die Klage aus Tönisvorst kommen nicht völlig überraschend. Die Alexianer hatten im Vorfeld der Geriatrie-Entscheidung dafür plädiert, einen Teil der Geriatrie mit rund 30 Betten in Süchteln und den anderen Teil mit 30 Betten in Tönisvorst anzusiedeln.
Im Kreis Viersen gab es durchaus Befürworter dieser Lösung, weil sie den Ost- und Westkreis gleichmäßig versorgt hätte. Im Fall einer Ablehnung der Tönisvorster Bewerbung, wie jetzt geschehen, hatte Geschäftsführer Wilke Rechtsmittel bereits nicht ausgeschlossen.
Die Bescheide des Gesundheitsministeriums über Zusage und Ablehnung einer Geriatrie sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten bei den Krankenhäusern eingegangen, die sich im Frühjahr beworben hatten.
So hatte das St.-Irmgardis-Krankenhaus seinen Positiv-Bescheid bereits am 5. Dezember verkündet. Einige der Krankenhäuser, die leer ausgingen, erhielten ihren Bescheid aber erst Anfang des Jahres. Daher sind die Rechtsmittel der Alexianer auch fristgerecht eingelegt worden.
Für St. Irmgardis bedeuten Widerspruch und Klage eine gewisse Unsicherheit, ob die Geriatrie nun wirklich in vollem Umfang nach Süchteln kommt. Der Geriatrie-Zuschlag ist in einem Schreiben des Gesundheitsministeriums, das unserer Zeitung vorliegt, an eine Neubau-Maßnahme gekoppelt, damit das Süchtelner Krankenhaus die Kapazität für 60 Geriatrie-Betten bekommt.
Zugleich ist im Erbbaurechtsvertrag des St.-Irmgardis-Krankenhauses festgelegt, dass ein Teil der für den Neubau eingeplanten Investitionssumme (rund vier Millionen Euro) bis Ende dieses Jahres in eine Neubaumaßnahme fließen muss.