Auf Supermarkt-Parkplatzdrohen nun auch Knöllchen
Weil viele Fahrer Stellflächen nutzen, ohne das jeweilige Geschäft zu besuchen, sind auf immer mehr Firmen-ParkplätzenParkscheiben nötig. Sonst droht Strafe.
Der Park-and-Ride-Parkplatz ist voll, für die Parkbuchten entlang der Heinrich-Sturm-Straße müsste man ein Ticket ziehen und das Parkhaus am Vitus-Bad ist zu teuer: Viele Pendler, die tagsüber ihr Auto in Bahnhofsnähe abstellen wollen, landen nach langem Rumgekurve schließlich auf dem Kundenparkplatz von McDonalds am Rahracker. Nach dem Motto: Es wird schon keiner merken, dass man keinen Burger kaufen, sondern einfach nur sein Auto abstellen will.
Seit kurzem ist das nicht mehr möglich. „Wir mussten etwas gegen die Dauerparker unternehmen“, sagt Kerstin Brauner aus der Pressestelle des Fast-Food-Konzerns. Das Unternehmen hat seinen Kundenparkplatz deshalb an die Firma PRS Parkraum Service aus Berlin verpachtet. Die fordert die Kunden auf einem Schild an der Parkplatzzufahrt dazu auf, während ihres Restaurantbesuchs die Parkscheibe einzulegen. „Maximal anderthalb Stunden Parkzeit sind erlaubt“, sagt Brauner. Wer die überschreitet, muss damit rechnen, dass ihm die PRS-Politessen ein Knöllchen ausstellen. 15 Euro kostet das dann.
„Wir haben zu Beginn auf großen Postern im Innenraum auf die neue Regel hingewiesen“, sagt Brauner. Die Filiale am Rahracker sei die einzige in Gladbach, an der man so vorgehe.
Rechtlich ist die Maßnahme von McDonalds in Ordnung. Das bestätigt die Stadtverwaltung. „Den Betreibern eines Restaurants oder eines Geschäfts ist es unbenommen, auf ihren Grundstücken ihr Hausrecht auszuüben“, sagt Sprecher Dirk Rütten.
McDonalds ist nicht das einzige Unternehmen, das gegen die „Parkplatzschnorrer“ vorgeht. Der Vermieter des Grundstücks an der Hubertusstraße, auf dem die Supermarktkette Norma angesiedelt ist, lässt seinen Parkplatz ebenfalls von einer Parkplatzgesellschaft überwachen. In der Vergangenheit hatten dort immer wieder Besucher des Elisabeth-Krankenhauses geparkt.
Auf dem Netto-Parkplatz an der Mittelstraße gibt es ebenfalls Knöllchen für zu langes Parken. Zwei Stunden darf mit Parkscheibe geparkt werden, danach kostet es zehn Euro. „Die beauftragte Fremdfirma weist Kunden, die die Parkscheibe vergessen, freundlich auf die Regelung hin, um Kosten zu vermeiden“, sagt Christina Stylianou, Pressesprecherin des Unternehmens.
Trotzdem werden wohl immer wieder auch wirkliche Kunden in die Knöllchen-Falle tappen. Eine Chance, das wirksam anzufechten, gibt es nur im Einzelfall. „Sobald man den Parkplatz befährt, geht man einen sogenannten stillschweigenden Vertrag durch ,sozialtypisches Verhalten’ mit der Firma ein. Das geschieht aber nur dann, wenn der Kunde ohne größere Mühe ersehen kann, dass hier eine Parkscheibe eingelegt werden muss“, sagt die Gladbacher Rechtsanwältin Katja Kerkow. Generell sei ein „Bußgeld“ zwischen 15 und 20 Euro nach bisheriger Rechtsprechung akzeptabel.