Baby nach Schütteltrauma schwer behindert
Der Vater (23) des Jungen steht deshalb ab Mitte des Monats vor Gericht.
Mönchengladbach. Schütteltrauma heißt das, was ein vier Monate alter Säugling im vergangenen Jahr erlitt. Heftiges Schütteln des Babys führte zu Blutungen im Kopf, in der Netzhaut und schweren Schäden des Hirngewebes. In diesem Monat wird der kleine Junge elf Monate alt, er ist durch die Misshandlung körperlich und geistig schwer behindert — und sein Vater steht vor Gericht.
Denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es der 23-jährige Mönchengladbacher war, der seinen Sohn so lange schüttelte, bis er endlich ruhig war. Am 17. März beginnt der Prozess gegen den Mann, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Der Vorwurf: Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen, in einem Fall mit versuchtem Totschlag und mit schwerer Körperverletzung
Der Säugling war gerade einmal vier Monate alt, als sein Vater ihn laut Anklage alleine betreute und, wie er es den Ermittlern sagte, „total mit der Situation überfordert war“. Die Mutter des Kindes hatte an drei Tagen im August und September 2013 gearbeitet, weshalb ihr Lebensgefährte auf den Kleinen aufpassen sollte. Als er das weinende Kind nicht beruhigen konnte, griff er ihn unter den Armen und schüttelte ihn so lange, bis das Weinen aufhörte. Dadurch erlitt der Junge laut Anklage bereits irreparable Schäden.
Ende September war der Vater nach Erkenntnissen der Ermittler erneut alleine mit dem Kind. Als der Säugling zu schreien begann, soll ihn der Angeklagte genommen und so lange geschüttelt haben, bis er merkte, dass das Kind nicht mehr atmete. Der Vater ging davon aus, dass das Kind tot war.
Er lief daraufhin zu einer Nachbarin und flehte um Hilfe, das Kind atme nicht mehr. Die Nachbarin versuchte, den Jungen, der blaue Lippen hatte, zu reanimieren, während ein Bekannter der Frau den Notarzt rief.
Schnellstens wurde der Kleine in eine Kinderklinik gebracht. Die zuständige Ärztin beschrieb den Zustand ihres Notfallpatienten später als „unter Reanimationsmaßnahmen kaum selbstständig atmend und krampfend“.
Sie war es auch, die die Eltern später mit dem Verdacht des Schütteltraumas konfrontierte. Dabei gab der Vater ihr und der Mutter gegenüber zu, das Kind geschüttelt zu haben. Später räumte er vor Zeugen die vorherigen Vorfälle ein.
Der Angeklagte, der als Fachkraft für Lagerlogistik in Mönchengladbach arbeitete, ist bisher nur wegen eines Verkehrsvergehens vorbestraft. Die Mutter des Kindes hatte er 2011 kennengelernt. Im Herbst 2012, als die Frau (Jahrgang 1990) schwanger war, zog das Paar zusammen.