Berufsbetreuerin vor Gericht: Urteil zu Pumps für Senior erwartet
Zeugen sagten alle aus, dass sie die von einer Betreuerin gekauften Artikel bei den Pflegebedürftigen nie gesehen hätten.
Mönchengladbach. 325 Fälle, in denen eine Berufsbetreuerin (55) angeblich für die von ihr betreuten und zum Teil bettlägerigen Menschen einkaufte, tatsächlich aber für sich und ihre Familie Kleidung oder Elektronik angeschafft haben soll, hat die Staatsanwaltschaft in einem aktuellen Prozess vor dem Landgericht auf der Liste.
Inzwischen sind fast alle Zeugen gehört worden, der Prozess könnte noch am 23. März zu Ende gehen. Sie sollten aussagen, ob sie beispielsweise eine Heimkinoanlage oder bestimmte Kosmetik bei ihren Familien oder Freunden gesehen haben. Aktuell sagten weitere Zeugen aus. Das Ergebnis: Auch sie konnten sich nicht erinnern, die entsprechenden Gegenstände bei den betreuten Senior en gesehen zu haben.
Aufgefallen war die Betreuerin, weil es teilweise doppelte Abrechnungen gab — Gegenstände waren von zwei Betreuten bezahlt worden. Außerdem war es unwahrscheinlich erschienen, dass ein bettlägeriger Mann teure Pumps benötigte oder eine recht beleibte Frau in Unterwäsche Größe 36 passte. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft einen Schaden von rund 75 000 Euro errechnet.
Die Betreuerin, die in diesem Bereich seit 1997 arbeitet, sitzt seit September 2011 wegen gewerbsmäßiger Untreue auf der Anklagebank. Ein Gerichtsmitarbeiter (61), der ihr Ansprechpartner für Abrechnungen war, ist wegen Beihilfe angeklagt. Beide bestreiten die Vorwürfe. Nach Ansicht des Staatsanwalts können dem Mann die Unregelmäßigkeiten zwischen 2002 und 2006 nicht entgangen sein.
Das Strafmaß im Fall einer Verurteilung könnte von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft reichen. ahl