Bewährungsstrafe für Fahrer des Fluchtautos
Der 25-jährige Mönchengladbacher war an einem Tankstellenraub beteiligt.
Am 28. Dezember 2011 wurde die Tankstelle an der Kölner Straße in Erkelenz von drei Tätern und einem Gehilfen überfallen. Der Mönchengladbacher (25), der die drei Haupttäter damals nach Erkelenz gefahren hatte, musste sich jetzt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Das Räubertrio hatte den 25-Jährigen, den es noch aus der Schulzeit kannte, gefragt: „Kannst du uns nach Erkelenz fahren?“ Die drei verrieten ihm nicht, was sie dort vorhatten. Im Fahrzeug zeigten sie dem ahnungslosen Fahrer ein 30 Zentimeter langes Messer.
In Erkelenz blieb der Gladbacher im Fluchtfahrzeug zurück. Zwei Mitglieder des Tätertrios, das in der Vergangenheit bereits wegen Diebstahls zu Jugendstrafen verurteilt worden ist, betraten die Tankstelle, drohten mit einer Gaspistole und dem Messer. Sie forderten Geld und erbeuteten damals etwa 400 Euro.
Der Mönchengladbacher, der nun allein auf der Anklagebank saß, legte sofort ein komplettes Geständnis ab. Er habe damals von der Beute lediglich ein Benzingeld von 50 Euro abbekommen. „Als mir klar wurde, woran ich mich da beteiligt hatte, bin ich zurückgefahren und habe alle drei aus dem Fahrzeug geworfen“, erinnerte sich der Angeklagte sinngemäß im Gerichtssaal.
Mit den Haupttätern habe er jeden Kontakt abgebrochen. Seinen Ausbildungsplatz habe er damals verloren. Inzwischen absolviere er jedoch in einem Möbelkaufhaus eine Lehre zum Verkäufer, so der Angeklagte. Seine Familie saß im Zuschauerraum und verfolgte den Prozess. Der Angeklagte, den die anderen offensichtlich als Helfer missbraucht hatten, entschuldigte sich im Gerichtssaal bei den Opfern des Raubüberfalles.
Am Ende wertete das Gericht die Tatbeteiligung des Angeklagten als Beihilfe zum schweren Raub im minder schweren Fall. Dadurch kam der Mönchengladbacher mit einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten davon. Der 25-Jährige, der ohne Vorbelastung ist, muss die Strafe nicht verbüßen. Die 1. Große Strafkammer setzte sie zur Bewährung aus.