Brand-Prozess: Spuren in Asylheim bezeugen Vorsatz
Ein Bewohner der Unterkunft steht wegen Brandstiftung vor Gericht. Unklar ist seine Schuldfähigkeit.
Vor dem Landgericht Mönchengladbach ging es am Dienstag um versuchte schwere Brandstiftung und vorsätzliche Körperverletzung. Alpha Oumar S. wird vorgeworfen, im Januar die Matratze in der Asylunterkunft im Nordpark, in der er untergebracht war, angezündet zu haben. Anschließend habe er dem Hausmeisters heftig vor die Brust geschlagen. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
Der erste Zeuge an diesem Prozesstag war der Brandsachverständige. Da der Raum bei seinem Besuch bereits gereinigt und die Matratze entfernt worden war, konnte er nicht alle Fragen der Kammer beantworten. Ersichtlich seien Brandspuren an der rechten Wand und am Boden des von S. bewohnten Zimmers gewesen, die darauf schließen lassen, dass der Brand an dieser Seite entstanden sei. Eine Selbstentzündung sei ausgeschlossen, ebenso die Hinzunahme eines Brandbeschleunigers.
Der Brand habe über mehrere Minuten stattgefunden, bevor er gelöscht wurde. Er habe nicht auf andere Gebäudeteile übergegriffen, eine konkrete Gefährdung anderer Bewohner sei nicht gegeben gewesen. Zu verdanken sei dies der schnellen Löscharbeit eines Zeugen: „Wenn das Bett fünf Minuten länger gebrannt hätte, hätte der Brand die Sandwichplatten erreicht, aus denen die Unterkunft bestand, diese hätten dann selbstständig weiter gebrannt“, so der Sachverständige. Dann sei das Wohnhaus nicht mehr zu retten gewesen.
Ebenso sagte der Polizist aus, der am Tattag gerufen wurde. Der Hausmeister habe ihm erklärt, der Angeklagte hatte am Tatmorgen an sein Büro geklopft, jedoch nichts gesagt, ihn nur mit leerem Blick angestarrt. Auf die Frage, was er wolle, habe er ihn erneut nur angeschaut, ihn dann mit der Faust auf die Brust geschlagen. So fest, dass der Hausmeister nach hinten getaumelt sei. Als dieser gesehen hatte, dass aus dem Zimmer des Angeklagten Rauch quoll, habe er einen Feuerlöscher genommen und begonnen zu löschen. Eine Matratze habe auf dem Boden gelegen und es habe bis zur Wand in halber Höhe des Zimmers gebrannt. Kurz darauf habe die Brandmeldeanlage angeschlagen, so dass mehrere Helfer hinzukamen und löschten. Währenddessen habe der Angeklagte teilnahmslos daneben gestanden. Ein Bereitschaftsarzt habe den Angeklagten in die Landesklinik zwangseingewiesen. Drogen- sowie Alkoholtest waren negativ. Der Prozess wird mit der Aussage einer Gutachterin fortgesetzt.