Brutaler Leihhaus-Raub: Landgericht verurteilt Angeklagte zu langen Haftstrafen

Der Haupttäter wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, die Mittäter zu fünf und fünfeinhalb Jahren Haft beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe.

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Bestritten haben sie es nicht, das Leihhaus Bodenhagen an der Bismarckstraße am 25. November 2015 überfallen und beraubt zu haben. Dafür haben vier Mönchengladbacher, 21, 22 und 27 Jahre alt, gestern vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts ihre Strafen erhalten — wegen erpresserischen Menschenraubes und schweren Raubes. Der Haupttäter muss für sieben Jahre hinter Gitter, zwei Mittäter für fünf beziehungsweise fünfeinhalb Jahre. Der 21-Jährige kam mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten davon.

Ein fünfter, unbekannter Komplize soll im geparkten Fluchtauto mit einem 22-jährigen Angeklagten gewartet haben, während die anderen drei damals im Inneren des Leihhauses aufgetaucht waren. Eine Angestellte (22), die damals in dem Leihhaus gearbeitet hatte, schilderte gestern, wie sie den brutalen Überfall erlebt hatte. Ihre Kolleginnen hatten bereits an einem anderen Prozesstag ausgesagt. Das Opfer erinnerte sich: „Schreiend und mit einer Waffe in der Hand kamen drei Personen auf mich zu und riefen: ,Überfall, alle auf den Boden’.“ Dann seien sie mit Klebeband gefesselt worden. „So lange ihr tut, was ich sage, passiert euch nichts“, habe einer der Eindringlinge gedroht. Sie habe dann angeboten, den „Haupttäter mit den schwarzen Augen“ in den Tresorraum zu begleiten und die Tresore zu öffnen.

Die Alarmanlagen seien ausgeschaltet worden, Kartons seien mit Bargeld und Schmuck gefüllt gewesen. „Doch die Männer hatten keine Taschen, mit denen sie die Beute hätten transportieren können“, so die Zeugin. „Wir haben dann altes Besteck aus Tüten ausgeschüttelt. Danach konnten die Männer die Stofftüten als Transportmittel verwenden“, so die Zeugin. „Abmarsch“, hätten die Männer gerufen, und seien gemeinschaftlich verschwunden. Die Zeugin, die nicht mehr in dem Leihhaus arbeitet, leide seitdem unter Schlaf-und Konzentrationsstörungen.

In der detaillierten Urteilsbegründung ging der Vorsitzende der Ersten Großen Jugendkammer, Lothar Beckers, noch einmal auf den Fall ein. „Sie haben Glück“, sagte er zu dem 21-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten, der mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten davongekommen war. Denn dieser hatte als Erster ein Geständnis abgelegt und anschließend einen Täter-Opfer-Ausgleich organisiert.

Die anderen Angeklagten verurteilte das Gericht je nach Tatbeteiligung zu Haftstrafen von der fünfjährigen Mindeststrafe bis zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Der Chef der „nicht sehr cleveren Tat“ wiederum muss für sieben Jahre hinter Gitter. Über den Umfang der Beute gab es widersprüchliche Angaben. Ein Freund, der inzwischen verschwunden sei, habe mit zwei Tippgebern verhandelt; einen großen Teil des erbeuteten Geldes sollen diese Tippgeber erhalten haben. Doch das Gericht glaubte nicht an die Existenz jener geheimnisvollen Tippgeber — es ging weiter von einem Gesamtschaden in Höhe von 111 000 Euro aus.