Der Name des 31-Jährigen sei dort leicht verändert, die Ermittler seien aber aufgrund des Geburts- und des Einreisedatums sicher, dass es um ihn gehe.
Der Mann war Anfang Mai vom Landgericht Düsseldorf für die grausame Misshandlung seiner schwangeren Verlobten und ihres Sohnes zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Eine Beteiligung an Kampfhandlungen in Syrien konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Deswegen wurde er vom Vorwurf der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ gegen den syrischen Staat freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück nannte die neue Entwicklung dem Bericht zufolge „natürlich bedauerlich“. Die Medien berichten, die Düsseldorfer Ermittler hätten die Unterlagen der Bundesanwaltschaft zugeleitet, die nun prüfen müsse, ob dem Islamisten trotz des Freispruchs erneut der Prozess gemacht werden könne.