NRW Laschet (CDU) kritisiert Umsetzung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Der CDU-Landtagsfraktionvorsitzende fordert eine schnellere Umsetzung des Integrationsgesetzes.

NRW: Laschet (CDU) kritisiert Umsetzung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge
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Düsseldorf. Die Regelung ist das eine, die Umsetzung das andere: Anerkannte Asylbewerber sollen ab dem 1. Dezember ihren Wohnort in Nordrhein-Westfalen nicht mehr frei wählen können. Soll will die NRW-Regierung die bundesweite Wohnsitzauflage aus dem vor Wochen verabschiedeten Integrationsgesetz umsetzen. Der CDU in NRW aber geht das nicht schnell genug.

„Rot-Grün hat die Einführung der Wohnsitzauflage verschlafen“, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Armin Laschet am Montagabend und verwies auf die Länder Bayern und Baden-Württemberg. Beide haben die Vorgaben bereits umgesetzt. Ein Sprecher des Integrationsministeriums von Minister Rainer Schmeltzer (SPD) verwies hingegen auf die geplanten Anhörung der Kommunalverbände und anderer Organisationen zu der Verordnung, für die Zeit benötigt werde.

Ziel der Auflage ist es, anerkannte Asylbewerber gleichmäßig auf das Land zu verteilen und zu vermeiden, dass sich Ghettos bilden. Außerdem sollen die Lasten für die Kommunen gerechter verteilt werden.

Das Integrationsgesetz des Bundes legt fest, dass Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung drei Jahre lang in dem Bundesland leben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Das Land kann ihnen vorschreiben, wo genau sie wohnen müssen. Ausgenommen sind jene, die einen Job oder eine Lehrstelle gefunden haben.

Eine schnelle Umsetzung im bevölkerungsreichen Land NRW ist offenbar auch im Sinne des Städtetags NRW: Mehrere große Städte beklagen einen starken Zuzug von Flüchtlingen aus anderen Bundesländern. Das könne zur Überforderung einzelner Städte führen, warnte der Städtetag NRW. Das Land müsse deshalb Ausführungsbestimmungen für ihre Rückführung in die eigentlich zuständigen Bundesländer erlassen. Der Sprecher des Integrationsministeriums sagte, dazu sei eine bundeseinheitliche Regelungen erforderlich. Darüber sei man mit dem Bundesarbeitsministerium, den anderen Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch.

Laschet kritisierte derweil, dass die Duldungspraxis in NRW die Asylentscheidungen konterkariere. „Hier werden selbst Menschen aus sicheren Herkunftsländern geduldet. Die Landesregierung muss Rückführungen zentralisieren und diese Aufgabe komplett von den kommunalen Ausländerbehörden übernehmen.“

Laschet forderte überdies die Landesregierung auf, die vom Bund zur Verfügung gestellte Integrationspauschale für Flüchtlinge ohne Abstriche an die Kommunen weiterzugeben. Für Nordrhein-Westfalen seien das 434 Millionen Euro in 2016. „In den Kommunen wird die Integrationsarbeit geleistet, hier muss das Geld ankommen“, sagte Laschet. „Andere Bundesländer wie Bayern oder das Saarland entlasten ihre Kommunen bereits seit Jahren zu 100 Prozent.“ (dpa/kup)