Die erste große Strafkamer des Landgerichts kam zu der Überzeugung, dass der Mann im April 2009 in der Diskothek Weekend dem neuen Freund seiner Ex-Freundin ein Glas ins Gesicht geworfen und anschließend auf den Mann eingeschlagen hatte.
Dabei hatte das Opfer einen fünf Zentimeter langen und einen Zentimeter tiefen Schnitt an der linken Wange erlitten. Ein Sachverständiger attestierte dem Angreifer eine psychische Störung, so dass die Einweisung in eine Anstalt angeordnet wurde.