Ein Freispruch im Satudarah-Prozess
Zwei Männer sitzen allerdings noch immer auf der Anklagebank. Gegen einen der beiden gibt es weitere Vorwürfe.
Mönchengladbach. Im „Satudarah-Prozess“ sitzen nur noch zwei Männer auf der Anklagebank. Der Jüngste, ein 24-Jähriger aus Mönchengladbach, ist inzwischen freigesprochen worden. Er war von Arbeitskollegen entlastet worden, die bestätigten, dass er am Tattag gar nicht in Gladbach, sondern auf Reinigungs-Tour im Sauerland gewesen sei.
Es geht um den 11. Juni 2013. An diesem Dienstag sollen die Angeklagten in einer Wohnung in Mönchengladbach zwei Männer mit einer Pistole bedroht und ihnen Handys und einen Tablet-PC geraubt haben. Sie sollen auf der Suche nach „Thomas“ gewesen sein, mit dem sie eine Rechnung offen hatten. Die Angeklagten und auch „Thomas“ sollen zu dieser Zeit der Rocker-Gruppe Satudarah angehört haben. Die Anklage nennt die Tat gemeinschaftlichen schweren Raub und Nötigung.
Dem ältesten Angeklagten, einem 59-Jährigen aus Mönchengladbach, war ursprünglich auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen worden. Inzwischen ist klar, dass die Verfügung aus dem Jahr 1985, in der ihm verboten worden war, Waffen zu besitzen, später aufgehoben wurde.
Dafür sieht sich jetzt der 36-jährige Ratinger auf der Anklagebank mit einer zusätzlichen Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz konfrontiert. Es ist aber noch nicht geklärt, ob diese neuen Vorwürfe noch in den laufenden Prozess einbezogen werden sollen oder ob der Mann sich später erneut vor Gericht verantworten muss.
Der aktuelle Prozess wird erst einmal am 27. März fortgesetzt. Ob dann schon ein Urteil zu erwarten ist, ist noch unklar.