Erste Tendenz: JHQ-Areal ist nicht komplett ein Denkmal

Es gibt seit 1997 Bestrebungen, das Areal komplett unter Denkmalschutz zu stellen. Die Prüfung läuft immer noch.

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Die Stellungnahme der Denkmalschützer ist eindeutig: „Das Nato-Hauptquartier in Mönchengladbach-Rheindahlen ist in der gesamten Ausdehnung einschließlich Hospital ein Denkmal gem. § 2 DSchG NW.“ So steht es in einem Schreiben, das im Juni 1997 an die Untere Denkmalbehörde der Stadt ging. Die Experten vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege hielten das komplette Areal für erhaltenswert: die militärischen Gebäude, das Theater, das Kino, die drei Kirchen, die Schule, das Kasino, das Hospital . . .

Das alles hatten die Denkmalschützer schon bei ihrer ersten Begehung besichtigt. „Jedoch hat die erste Besichtigung des Gebietes zu der Feststellung geführt, dass das JHQ Rheindahlen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen eines Denkmals erfüllt“, heißt es im Schreiben des Rheinischen Amts für Denkmalpflege von 1997.

Trotzdem wurde und wird in der Stadt eifrig über eine Nachfolgenutzung des Areals nachgedacht: Golfplatz, Freizeitpark, Waldbühne, Festivalgelände, Standort für Windräder, Flüchtlingserstunterkunft — alles schwer vereinbar mit dem Denkmalschutz.

Tatsächlich sind die Pläne zur Umsetzung des Eintrages in die Denkmalliste noch nicht vom Tisch. „Die abschließende Bewertung bleibt abzuwarten“, heißt es aktuell aus dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege.

2013 war die Prüfung des Denkmalwerts erneut aufgenommen und das Gelände mit Zustimmung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben begangen und dokumentiert worden. „Nun erfolgt eine ergebnisoffene Auswertung bzw. Bewertung des Materials, denn im Vergleich zu 1997 hat die Anlage in Teilen erhebliche Veränderungen erfahren“, teilt Sabine Cornelius, Sprecherin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege beim LVR, mit.

Dass es immer noch keine Entscheidung gibt, obwohl es die Bestrebungen schon seit 18 Jahren gibt, begründen die Denkmalpfleger mit der Komplexität des Geländes. Böse Zungen aber behaupten, weder der Bund als Besitzer des Geländes noch die Landesregierung und schon gar nicht die Stadt hätten ein Interesse daran, dass das 400 Hektar große Gelände in Gänze unter Denkmalschutz gestellt wird. Und das hätten alle auch deutlich verkündet.

Sabine Cornelius, Sprecherin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege

Auf Nachfrage erklärte Sabine Cornelius schriftlich: „LVR, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und Bezirksregierung Düsseldorf haben angesichts der denkmalfachlichen Bedeutung des Ensembles und der Tragweite, die eine Unterschutzstellung des Areals nach sich ziehen könnte, das genannte Vorgehen miteinander abgestimmt.“

Fakt ist: Bis jetzt gibt es weder ein abschließendes Gutachten noch liegt der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Denkmalbehörde ein Antrag auf Unterschutzstellung vor.

Dennoch gebe es bereits eine Tendenz, was die Entscheidung anbelangt. Sabine Cornelius: „Das ehemalige Nato-Hauptquartier weist in Teilen Denkmalwert auf, der in Teilen des Areals eher in Form eines Denkmalbereiches mit wenigen Einzeldenkmälern gesehen werden könnte.“