Fast 200 Klagen gegen VW in Gladbach
Die meisten davon seien auf die Dieselaffäre zurückzuführen, sagt ein Landgerichtssprecher. Das erste Urteil fiel zugunsten der Klägerin aus.
Der Abgas-Skandal und die Schummelsoftware beschäftigen immer noch Mönchengladbachs Gerichte. Zurzeit gebe es 193 anhängige Verfahren gegen den Volkswagenkonzern, wobei nicht alle auf die Dieselaffäre zurückzuführen seien, sagt Landgerichtssprecher Raimond Röttger. Aber eben doch die meisten.
Das erste Mönchengladbacher Urteil im Abgas-Skandal war ein verbraucherfreundliches. Vor einem Jahr hatte das Landgericht den beklagten Autokonzern und den Autohändler zur Rücknahme eines Fahrzeugs mit Schummelsoftware und zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Die Klägerin hatte am 14. Juli 2014 bei einem Gladbacher Autohändler einen gebrauchten VW Golf Variant für 13 360 Euro gekauft. Im Dezember 2015 war sie wegen des Abgas-Skandals vom Kaufvertrag zurückgetreten. Sie wollte ihr Geld zurück. Auf eine Nachbesserung durch ein Softwareupdate wollte sie nicht warten. Das hätte ihr zu lange gedauert. Auch in diesem Punkt hatten die Richter der Klägerin recht gegeben. „Einem solchen Zuwarten auf einen völlig ungewissen Zeitpunkt einer Nachbesserung ist einem Käufer nicht zumutbar“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Dass der Frau ein Auto verkauft worden sei, welches angeblich umweltfreundlich sei, das aber tatsächlich im normalen Fahrbetrieb die Grenzwerte des Stickoxidausstoßes um ein Vielfaches überschreite, erfülle den Tatbestand des Betrugs, hieß es.
Wie bei vielen anderen Landgerichten fallen im Abgas-Skandal auch in Mönchengladbach häufig Urteile zugunsten der Kläger, die sich in Bezug auf ihren Kauf ihres Dieselfahrzeugs betrogen fühlen. Vor einer Entscheidung in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht, komme es aber häufig zu Vergleichen, sagt Röttger.
Ähnliche Erfahrungen machte eine Mönchengladbacherin, die ebenfalls erfahren musste, dass ihr „Traumauto“ mit der Betrugssoftware ausgestattet war. Auch sie wollte den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Auch sie klagte, als ihr dies verweigert wurde. Das Landgericht Mönchengladbach gab ihr ebenfalls recht.
Gegen das Urteil legte der Autohändler Beschwerde beim OLG ein. Doch zu einer Verhandlung kam es nicht. Die Beschwerde wurde wieder zurückgezogen. Vor wenigen Tagen wurde der Wagen der Mönchengladbacherin tatsächlich zurückgenommen. Und das Geld bekam die Kundin auch erstattet.
Die Rechtswelt wartet jetzt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Tatsächlich hat es eine Klage bis dahin geschafft. Und eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Käufers könnte eine neue Klagewelle auslösen.
Am Landgericht Mönchengladbach sieht man dem gelassen entgegen. Wegen unzulässiger Gebühren bei Verbraucherkrediten bei der Santander Bank habe es vor vier Jahren 50 000 Klagen gegeben, sagt Röttger. Auch wenn nicht alle vor Gladbacher Gerichten landeten, so seien einzelne Richter doch auf 1000 Fälle und mehr gekommen.