Fluglärm-Gegner fordern ein Nachtflugverbot

Sechs Initiativen haben gemeinsam Verkehrsminister Hendrik Wüst geschrieben.

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In einer gemeinsamen Aktion haben die sechs Fluglärm-Initiativen rund um den Düsseldorfer Flughafen an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst geschrieben. Sie fordern ihn auf, ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr zu verhängen. Auch die Gruppe „Gegen Fluglärm MG-Ost“ hat sich dem Vorstoß angeschlossen. „Wir erwarten vom Minister, dass er die bestehende Betriebsgenehmigung für den Düsseldorfer Flughafen ändert“, sagt der Vorsitzende der Mönchengladbacher Initiative, Frederick Skupin. In den kommenden Wochen wollen er und seine Mitstreiter die Bürger an Infoständen und bei Hausbesuchen aufrufen, diese Forderung zu unterstützen. „Wir werden Postkarten und Unterschriftenlisten einsetzen und sie nach der Kampagne dem Minister übergeben“, kündigt Initiativen-Sprecher Hajo Siemes an.

Die Initiativen weisen darauf hin, dass im vergangenen Jahr 11 673 Maschinen nach 22 Uhr starteten und landeten. Sie gehen davon aus, dass es 2018 noch mehr sein werden. Nach Mitteilung der Initiativen habe es in den ersten fünf Monaten bereits 4448 Flüge nach 22 Uhr gegeben.

NRW-Minister Wüst werfen sie Untätigkeit vor. Er sorge nicht dafür, dass die im Luftverkehrsgesetz enthaltene Bestimmung, wonach auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist, ausreichend beachtet wird. „Die bestehende Betriebsgenehmigung bietet keinen wirksamen Schutz der Anwohner vor Fluglärm in den Nachtstunden“, sagt der Gladbacher Initiativen-Vorsitzende Skupin. In dem Brief an Wüst legen die Gruppen dar, dass Anwohner in der Zeit von 22 bis 23 Uhr in der jeweiligen Flugrichtung mehr Flügen ausgesetzt sind, als in jeder anderen Stunde des Tages. Siemes: „Seit der Betriebsgenehmigung von 2005 ist die Zahl der Flugbewegungen nach 22 Uhr rapide angestiegen. Juni 2005 waren es noch durchschnittlich 25,2 pro Nacht, Juni 2016 aber schon 45,4.“ Wer in der Einflugschneise lebe, werde pro Nacht 45 Mal gestört. Dies beeinträchtige die Gesundheit erheblich und sorge für psychischen Stress.

Die Initiativen weisen darauf hin, dass Gesetzgeber und Ordnungsbehörden beim Straßenverkehr und bei besonderen Veranstaltungen nach 22 Uhr eine Lärmminderung verordnet hätten. Siemes: „Warum gilt das dann bei Fluglärm nicht?“