Haus-Explosion: Prozess gegen 22-Jährigen startet
Er soll in der Wohnung seiner Eltern Feuer gelegt haben.
Zuerst gab es einen lauten Knall. Wenig später stand eine Wohnung in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses in Flammen. Menschen riefen um Hilfe, weil Fluchtwege versperrt waren. Ein Schock-Erlebnis, das viele nicht so schnell vergessen werden.
Jetzt muss sich der Mann, der die Explosion am 11. Dezember vergangenen Jahres in der Wohnung seiner Eltern an der Rheydter Straße vorsätzlich herbeigeführt haben soll, vor Gericht verantworten. Am 12. Juni beginnt der Prozess wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie wegen einer weiteren Brandstiftung. Denn zuvor soll der 22-Jährige auch das Auto seines Vaters mit Benzin übergossen und angezündet haben. Dieses Feuer erlosch aber von selbst. Laut Anklage hatte der Beschuldigte am 11. Dezember 2017 gegen 16.30 Uhr das Feuer in der Wohnung an der Rheydter Straße gelegt. Dafür habe er das Bett seiner Eltern mit Benzin begossen und es anschließend angezündet.
Die Druckwelle bei der Verpuffung war so stark, dass sich unter anderem die Metallfenster des Schlafzimmers verbogen. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Diele und Küche wurden durch die Explosion so zerstört, dass sie nicht mehr bewohnbar waren. Als der 22-Jährige das Bett der Eltern anzündete, soll sich seine Schwester noch in der Wohnung aufgehalten haben. Dies sei ihm auch bewusst gewesen, heißt es in der Anklageschrift. Auch die Schwester konnte die brennende Wohnung nicht verlassen. Ihr war der Fluchtweg ebenfalls versperrt. Zum Glück wurde sie von der Feuerwehr gerettet, so wie viele andere auch. Die Schwester blieb unverletzt. Andere mussten sich wegen des Verdachts auf Rauchgasvergiftung medizinisch behandeln lassen.
Der 22-Jährige war nach den Bränden zunächst geflüchtet, konnte aber noch in derselben Nacht festgenommen werden. Schnell war der Verdacht auf ihn gefallen. Weil er bereits seit Jahren unter einer psychischen Erkrankung leiden soll, kam er sofort in die geschlossene Abteilung einer Klinik. Auch deshalb hat die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung der Hauptverhandlung eine psychiatrische Begutachtung des 22-Jährigen zur Beurteilung seiner Schuldfähigkeit veranlasst.
Zudem sollte geklärt werden, ob eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik in Betracht kommt. Nach dem vorläufigen Ergebnis geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt aufgehoben war. Bei dem Prozess wird es also auch um die Frage gehen, ob der Mann in Sicherungsverwahrung kommt.