Fünfeinhalb Jahre Haft für Drogenhändler

Mönchengladbach. Zu fünf Jahren und sechs Monaten wegen bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge ist ein 22-jähriger Mönchengladbacher vom hiesigen Landgericht verurteilt worden.

Der Mann muss in eine Entziehungsanstalt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert. Der Verteidiger des Mönchengladbachers hatte für ein Urteil nicht über fünf Jahren plädiert.

Der 22-Jährige hatte seinen Bruder und einen weiteren Minderjährigen Marihuana verkaufen lassen. Angeklagt waren Verkäufe von jeweils 300 bis 350 Gramm Haschisch im vergangenen und in diesem Jahr.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes in Rheydt hatte die Polizei im November 2013 außer Drogen einen Schlagring, ein Butterflymesser, einen Baseballschläger und einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker zur Verteidigung des Rauschgifts gefunden.

Der nicht vorbestrafte Mönchengladbacher war geständig. Ein Gutachter hatte im Prozess ausgesagt, es gebe bei ihm keine Zeichen für verminderte Schuldfähigkeit. ok