Gasexplosion: Mann wieder wegen Mordes verurteilt

Mönchengladbach. Der 24-jährige Mann, der 2008 in einem Wohnhaus in Hermges eine Gasexplosion verursachte, ist am Dienstag zum dritten Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Bei der Explosion war ein 45-jähriger Familienvater gestorben, 15 Menschen wurden verletzt, das Haus wurde komplett zerstört. Der Schaden: 1,3 Millionen Euro.

Zweimal hatte der Bundesgerichtshof die Urteile des Landgerichts Mönchengladbach aufgehoben und den Fall nach Düsseldorf verwiesen. Jetzt entschied das Düsseldorfer Landgericht: Sascha H. hat den Tod eines 45-jährigen Hausbewohners bewusst in Kauf genommen. Er habe sich und seine Ex-Freundin töten wollen, weil sie ihn nach zwei Jahren Beziehung verlassen wollte.

Am Abend vor der Tat habe Sascha H. ihr angedroht: "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben!" Laut Gericht stellte der Mann seinen Chinchilla vor die Wohnzimmertür, dichtete die Tür mit Handtüchern ab und drehte die Gasleitung auf. "Er legte sich auf sein Bett und wartete auf den Todeseintritt", sagte der Vorsitzende Richter. Doch als nichts passierte, stand er wieder auf. Wenig später traf die Ex-Freundin ein, um wie vorher per SMS angekündigt, ihre Sachen abzuholen.

Das Gericht ist überzeugt, dass die junge Frau sich der Gefahr des ausgeströmten Gases nicht bewusst war. "Der Angeklagte sah, wie sie sich eine Zigarette anzündete. Spätestens in diesem Moment entschied er, sich und die junge Frau zu töten", heißt es in der Urteilsbegründung. Der Verteidiger des jungen Manns hatte von einem Suizidversuch gesprochen.

Sascha H. habe niemanden töten wollen. Ihm sei außerdem nicht bewusst gewesen, dass sich der 45-jährige Nachbar im Haus befunden habe. Das Gericht sah das anders: Am Abend vor der Tat habe Sascha H. eine SMS vom Nachbarn erhalten. Darin bat er um Ruhe im Haus, weil er gerade eine Zahn-OP hinter sich hatte. Sascha H. habe gewusst, dass der Mann nicht bei der Arbeit, sondern krankgeschrieben war, ist sich das Gericht sicher. Sascha H. kann erneut in Revision gehen.