Geständnis nach 18 Jahren: Vater erstickte seinen Sohn

39-jähriger Sexualstraftäter erleichtert im Gefängnis sein Gewissen. Seine Haftstrafe wird vom Gericht verlängert.

Mönchengladbach. Weil ein heute 39-Jähriger vor fast 18Jahren seinen Sohn kurz nach dessen Geburt in der Kinderklinik erstickt hat, ist er gestern von einem Schwurgericht wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilt worden. Der Mönchengladbacher D. hatte sich in der Haft offenbart. Er habe seit Jahren unter der Tat gelitten und sein Gewissen erleichtern wollen.

Der Mann verbüßt derzeit eine achtjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Rahmen seiner Sozialtherapie habe er erkannt, dass er die psychische Belastung nur durch ein Geständnis los werden könne.

Sein Sohn war am 6. November 1990 geboren worden - schwer krank. Das Baby litt unter spinaler Muskelatrophie Typ A. Nur einige Wochen nach der Geburt, am 17.Dezember, erstickte der damals 21-Jährige das Kind. Er drehte das Köpfchen des auf dem Boden liegenden Kindes nach unten ins Kissen.

Der Vater hatte nach eigenen Angaben angenommen, sein Sohn sei ohne fremde Hilfe nicht lebensfähig und werde in Kürze sterben. Darum habe er ihm weiteres Leid ersparen wollen, so der Vater. Das sei mit der Mutter - sie ist inzwischen verstorben - abgesprochen gewesen. In der Mönchengladbacher Kinderklinik war man angesichts der schweren Krankheit des Kinds von einem natürlichen Tod ausgegangen.

Die Richter am Mönchengladbacher Landgericht glaubten dem Angeklagten am Montag, dass sein Motiv war, das Leid des Sohnes zu verkürzen. Dass der Mann umfassend gestanden hatte und die Tat ohne dieses Geständnis gar nicht aufgedeckt worden wäre, wurde beim Strafmaß vom Gericht berücksichtigt.

Die fünf Jahre Einzelfreiheitsstrafe, die die Richter für angemessen hielten, werden mit den seit 2006 laufenden acht Jahren Haft wegen Missbrauchs zusammengezogen. Damit verlängert sich die Haft des 39-Jährigen durch das gestrige Urteil um weitere drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wegen eines weiteren Missbrauchs, den der Mann offenbart hat, wird noch gesondert ermittelt.