Gestolpert: Schalke-Fan verklagt Borussia wegen „gefährlicher“ Raute
Vor zwei Jahren hatte sich der Gäste-Fan das Schienbein gebrochen.
Mönchengladbach. Vor dem Spiel gegen den 1. FC Zürich am Donnerstagabend gab es einen Ortstermin am Borussiapark. Das Ziel war allerdings nicht die Europa-League-Begegnung, sondern die Raute am Stadion. Denn die ist der Zankapfel in einem Verfahren, mit dem sich gerade das Gericht befasst. Das muss jetzt prüfen, ob die Raute eine fahrlässig angebrachte, gefährliche Stolperfalle ist, oder nicht.
Im Februar 2012, bei der Bundesliga-Begegnung Borussia Mönchengladbach gegen Schalke 04, stolperte ein Fan der Gästemannschaft über die Borussen-Raute am Stadion und verletzte sich dabei schwer. Nun will er vom VfL 25 000 Euro Schmerzensgeld und 8000 Euro Schadensersatz für Lohnausfall und Haushaltshilfen. Denn er sei gefallen, weil die Raute samt Einfassung nicht genügend ausgeleuchtet und deshalb nicht ausreichend gesichert sei.
Donnerstagabend nahmen Richter den Ort in Augenschein, um zu klären, ob „ein Anspruch im Grunde nach besteht“, sagt Dr. Martin Alberring, Sprecher des Mönchengladbacher Landgerichts. Das heißt: Es sollte geklärt werden, ob die Raute tatsächlich nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Die Einschätzung des Gerichts wurde noch nicht bekannt gegeben, „zunächst soll noch ein weiterer Zeuge gehört werden“, sagt Alberring.
Nach Angaben des Klägers hat der Sturz bleibende Schäden bei ihm verursacht. Wegen eines Schienbeinkopftrümmerbruchs und einem künstlichen Kniegelenk, das bei ihm eingesetzt werden musste, sei er dauerhaft behindert.
Ob seine Klage durchkommt, ist noch nicht geklärt: Ist der weitere Zeuge gehört, will das Gericht klären, ob der Anspruch des Klägers berechtigt ist. Sollte das der Fall sein, wird darüber verhandelt werden müssen, welches Schmerzensgeld angemessen ist.
Es ist die zweite Klage innerhalb kurzer Zeit gegen den VfL. Ein Borussen-Fan fordert ebenfalls Schmerzensgeld und Schadensersatz. Er war beim Europa-League-Spiel Gladbach gegen Olympique Marseille im Oktober 2012 von Fans der Gästemannschaft verletzt worden. Der Mann erlitt einen schweren Hörschaden, weil ein aus dem Gästeblock abgefeuerter Böller direkt neben ihm einschlug. Zahlen dafür soll Borussia.
Der Kläger verlangt mindestens 20 000 Euro. Der Verein hätte es gar nicht so weit kommen lassen dürfen, dass im Stadion Bengalos und Böller gezündet werden. Denn er sei für die Sicherheit im Stadion zuständig, argumentiert die Kläger-Seite. Das Landgericht Mönchengladbach gab dem Mann insofern recht, dass der VfL seine Besucher vor Gefahren schützen muss. Für die Urteilsfindung waren auch Youtube-Videos ausgewertet worden. Die zeigten, dass innerhalb von fünf Minuten 26 Böller aus dem Gästeblock flogen. So viele Knallkörper hätten bei intensiven Einlasskontrollen nicht eingeschmuggelt werden können.
Der Fall liegt gerade beim Oberlandesgericht. Denn Borussia legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.